01. Juni 2021, 09:31 Uhr
Fragestellung
Nach § 1643 Abs. 1 BGB benötigen die Eltern bei einer Reihe von besonders bedeutsamen Rechtsgeschäften, insbesondere Grundstücksgeschäften, eine Genehmigung des Familiengerichts. Das gilt nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB insbesondere für die Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück. Genehmigungspflichtig wäre daher z.B. die Bestellung einer Hypothek oder die Einräumung eines Nießbrauchsrechts an einem Grundstück, das im Eigentum eines Minderjährigen steht.
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Dr. Jonas Müller
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, wronna+partner.gbr
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Artikel Erwerb eines Grundstücks durch einen Minderjährigen
Seite 38 bis 39
2.10.2025
Gesetzesnovelle in der parlamentarischen Beratung










