Vermieter muss Malern

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Bild: sebra/stock.adobe.com
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Für Schönheitsreparaturen ist der Vermieter verantwortlich, wenn im Mietvertrag keine anders lautende Klausel vereinbart worden ist. Das ist auch dann so, wenn der Mieter bereits einmal renoviert hat.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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