1. April - Stichtag für neue Förderungen zum Sanieren

Die Kürzung der Solarförderung, der unsichere Etat staatlicher KfW-Fördermittel für die Gebäudesanierung oder der umstrittene Steuerbonus, derzeit sorgt die Förderpolitik der Bundesregierung für viel Unsicherheit bei Eigentümern. Dabei wollte die Regierung gerade über die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude die Energiewende ordentlich vorantreiben.

Förderung zum Sanieren, Foto: pixelio.de/Thorben-Wengert
Förderung zum Sanieren, Foto: pixelio.de/Thorben-Wengert

Der vorhandene Gebäudebestand ist einer der größten und wirtschaftlichsten Ansatzpunkte für die zukünftige Vermeidung von schädlichen Treibhausgasemissionen. Die Bundesregierung prüft derzeit bereits härtere Auflagen für Gebäudesanierungen, die Eigentümer zukünftig zu Dämmmaßnahmen gesetzlich verpflichten sollen.
Trotz aller Diskussionen und Meldungen stehen derzeit eine große Anzahl staatlicher und kommunaler Fördertöpfe bereit. Über 6.000 Förderungen können über die Fördermitteldatenbank recherchiert werden. Nach anfänglichen Bedenken und nachträglicher Aufstockung des Energie- und Klimafonds, steht beispielsweise bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für 2012 ein Förderbudget von 1,5 Mrd. Euro zum energieeffizienten Bauen und Sanieren von Wohngebäuden bereit. Die Bundesregierung fördert zudem den Einsatz regenerativer Energien wie Solar, Wärmepumpe, Biomasse oder Kraft-Wärme-Kopplung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hier können je nach Maßnahme verschiedene Basis-, Bonus und Innovationszuschüsse in Anspruch genommen werden.

Der 1. April gilt als Stichtag für einige Neuerungen, die wichtigsten hier im Überblick:

  • Neuer KfW-Effizienzhaus-Standard Denkmal
    Ab 1. April 2012 fördert die KfW im Rahmen ihrer Programme „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ (151/152) und „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (430) erstmals auch Bauherren und Hauseigentümer, die eine denkmalgeschützte Immobilie erwerben oder deren Energiebilanz verbessern. Die Förderung erfolgt durch vergünstigte Zinssätze sowie Tilgungs- oder Investitionszuschüsse von bis zu 10 % der Investitionskosten. Bei der Zusage der Fördermittel geht es in erster Linie um eine deutliche Senkung des Primärenergiebedarfs, eine komplette Fassadendämmung wird nicht mehr zwingend erforderlich sein. Die Förderstufe zum KfW-Effizienzhaus Denkmal gilt für die Sanierung von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Diese Gebäude sind förderfähig, wenn Sie nach der Sanierung den Jahres-Primärenergiebedarf von 160 % eines vergleichbaren Neubaus (entsprechend der EnEV 2009) nicht überschreiten.
    Bei der Förderung von Einzelmaßnahmen zur Wärmedämmung der Außenwände und Erneuerung von Fenstern und Türen gelten spezielle technische Mindestanforderungen. Ist beispielsweise aus Gründen des Denkmalschutzes eine Außenwanddämmung nicht möglich, kann ersatzweise auch eine Innenwanddämmung oder bei Sichtfachwerk die Erneuerung der Ausfachungen gefördert werden. Voraussetzung ist hier die Bestätigung durch einen Sachverständigen, dass aus denkmalschutzrechtlichen, städtebaulichen oder architektonischen Gründen die Modernisierung nur so umsetzbar ist.Insgesamt gibt es somit sieben Effizienzhausstandards, die unterschiedlich stark gefördert werden. Grundsätzlich gilt: Je besser der energetische Standard nach der Sanierung, desto vorteilhafter die Förderung. Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus (KfW-EH) Denkmal, KfW-EH 115, KfW-EH 100 und KfW-EH85, sind erreichbare Ziele im Gebäudebestand, KfW-EH70, KfW-EH55 oder KfW-EH40 gelten dabei größtenteils für den Neubau.
     
  • Neu - KfW-Zuschuss für Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Heizungsanlagen
    Das KfW-Programm Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) gewährt Zuschüsse für Energieverbesserungen an Wohngebäuden von bis zu 20 % der Investitionssumme und maximal 15.000 Euro. Energieeffiziente Einzelmaßnahmen werden mit 7,5 % der förderfähigen Kosten und maximal 3.750 Euro bezuschusst. Zuschuss-Beträge unter 300 Euro werden allerdings nicht ausgezahlt.
    Ab Anfang April 2012 wird über das Programm auch die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen bezuschusst. Die Optimierung umfasst unter anderem die Neueinstellung der Heizungsregelung, die Abstimmung einzelner Heizungskomponenten und den Austausch alter Pumpen gegen Hocheffizienzpumpen. Voraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung bestimmter technischer Anforderungen.
    Übrigends, auch im Zusammenhang mit dem Austausch einer Heizung sind die Fachunternehmer mit der Prüfung zu beauftragen, ob die Heizungsflächen für die geplante Heizanlage, insbesondere für einen dauerhaften Brennwertbetrieb, geeignet und ausreichend dimensioniert sind. Unterbleibt die erforderliche Anpassung oder Erneuerung von Heizkörpern und Rohrleitungen, ist die Einzelmaßnahme "Austausch der Heizung" nicht förderfähig.
     
  • BAFA-Zuschuss für Mini-BHKW
    Ab April 2012 können beim BAFA Anträge auf die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW eingereicht werden. Mini-Blockheizkraftwerke in Bestandsbauten werden nach der neuen Förderrichtlinie des Bundesumweltministeriums mit einem einmaligen Investitionszuschuss gefördert. Je nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt, erhalten z. B. sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Mikro- und Mini BHKW´s mit einer Leistung von 1 kW 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kW hingegen 3.450 Euro. Voraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung der geforderten Effizienzanforderungen an die Anlagen, den Wärmespeicher, an Steuerung und Regelung sowie das Mess-System zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs. Förderfähig sind nur bei der BAFA-gelistete Mini-KWK-Anlagen.
     
  • Bis zu 30 % weniger Förderung für die Vergütung von Solarstrom
    Der neue Gesetzesentwurf der Regierung sieht zukünftig drastische Kürzungen vor. Kleinen Anlage auf dem Hausdach werden ab 1. April nur noch 19,5 Cent/kWh gefördert. Für Anlagen, die schon vor dem 24. Februar angemeldet wurden, gilt in einer Übergangsfrist bis Ende Juni 2012 der alte Satz von bisher 24,4 Cent/kWh. Zudem können nur noch 80 % des eingespeisten Stroms zu den garantierten Preisen abgenommen und dementsprechend vergütet werden. Weitere Kürzungen der Förderung sollen im Verhältnis zum tatsächlich erfolgten Zubau von Photovoltaikanlagen angepasst werden. Für die Ermittlung der Degression muss die Bundesnetzagentur künftig monatlich die Leistung aller neu installierter Anlagen vorhalten. Als Ausbauziel wurden 2.500 bis 3.500 MWh/Jahr festgelegt. Werden diese erreicht, sinkt die Vergütung monatlich um 1 %.
    Die Kürzung der Solarstromförderung wird Ende März im Bundestag beschlossen. Eine endgültige Entscheidung über den Bundesrat wird für den 11. Mai erwartet. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Bundesregierung die Kürzungen rückwirkend zum 1. April geltend machen wird.
     
  • KfW-Förderkredite auch für Wohnungseigentümergemeinschaften
    Bereits seit Anfang des Jahres bieten die Bundesländer Bremen, Hamburg und Baden-Württemberg erstmals auch Wohnungseigentümergemeinschaften die Nutzung günstige KfW-Kredite für die energieeffiziente Sanierung ihrer Immobilie an. Gefördert werden Investitionen von WEG´s in die energetische Sanierung und barrierefreie Modernisierung ihres Wohnungsbestandes. Hierzu werden Darlehen der KfW aus den Programmen „Energieeffizient sanieren – Kredit“, „KfW-Energieeffizient sanieren - Einzelmaßnahme“ und „KfW-Altersgerecht umbauen – Kredit“ durch die Landes-Förderbanken ausgereicht. WEG´s können dafür beispielsweise den Bremer Immobilienkredit – Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) der Bremer Aufbau-Bank GmbH, das Förderprogramm „WK-WEGfinanz“ der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt sowie das Landeswohnraumförderungsprogramm 2012 der L-Bank, als Förderbank des Landes Baden-Württembergs nutzen.
     
  • Attraktive Zuschüsse von Städten, Gemeinden und Energieversorgern
    Neben dem Bund treten Bundesländer, Landkreise, Kommunen und Energieversoger als Fördergeber immer weiter in den Vordergrund. 90% der Förderungen sind kommunale, meist leicht zu beantragende Bargeldzuschüsse von Städten und Gemeinden. Hier werden mitunter zu 20 bis 30 % der Investitionskosten, insbesondere für energieeffiziente Modernisierungsmaßnahmen gefördert. Ebenfalls sind Lärmschutz, die Schaffung von Wohnraum, die Familienförderung oder Modernisierungsmaßnahmen zum altersgerechten Wohnumfeld kommunale Förderschwerpunkte.

Wer wissen will, welche Maßnahmen in seiner Region gefördert werden, sollte sich bereits im Vorfeld schlau machen. Eigentümer und Bauherren können sich kostenlos online informieren und erhalten sogleich einen Überblick über ihre individuelle Fördersituation. Nach Eingabe weniger Daten informiert die Fördermitteldatenbank über die aktuellen und konkret zutreffenden Förderungen und deren Konditionen.

Weiterführende Links:
www.foerderdata.de

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