Anreisekosten zur WEG-Versammlung für Vermieter absetzbar

„Ich wohne zu weit weg, mir ist die Anreise zur Versammlung zu teuer“ – dieses Argument führen oft Eigentümer an, die ihre Wohnung vermietet haben. Es lässt sich kontern: Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie entstehen, sind als Werbungskosten absetzbar. Dazu zählen auch die Reisekosten für den Besuch der Eigentümerversammlung.

FOTO: PIXELIO/U.STEINBRICH
FOTO: PIXELIO/U.STEINBRICH

Millionen Wohnungseigentümer erhalten in diesen Wochen die Einladung zur jährlichen Eigentümerversammlung. Doch Hunderttausende, schätzt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE), gehen nicht hin. Sie verpassen damit ihre wichtigste Möglichkeit, Einfluss auf den Erhalt und die Wertentwicklung ihres Eigentums zu nehmen.

„Die Eigentümerversammlung ist das Parlament der Wohnungseigentümergemeinschaft“, sagt WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. „Wer hier fehlt, muss sich dem beugen, was die anderen entscheiden.“ Zahlreiche Beschlüsse greifen tief in den eigenen Geldbeutel, wenn es zum Beispiel um die Höhe des Hausgeldes, Instandhaltungsmaßnahmen oder das Honorar für den Verwalter geht. „Reden Sie ein Wörtchen mit, bevor die Entscheidung fällt“, appelliert deshalb Heinrich, „das ist nicht umsonst Ihr Recht.“

Weitere Argumente für eine Teilnahme an der Eigentümer-Versammlung könnten sein:

  • Die Anreisekosten sind für Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten steuerlich absetzbar.
  • Sie können sich im Vorfeld mit Miteigentümern beraten und Allianzen bilden,  um eine Mehrheit für ihre Sichtweise zu gewinnen - vielleicht sogar den Verwaltungsbeirat.
  • Dem Verwalter eine Dauervollmacht zu erteilen ist nicht immer zielführend. Unbestimmte, nicht weisungsgebundene Dauervollmachten sichern dem Verwalter häufig eine Mehrheit und somit Entscheidungsmacht, die vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist. 
     

Weiterführende Links:
http://www.wohnen-im-eigentum.de

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