Bekenntnis zur Städtebauförderung und Gebäudesanierung

Das Bundeskabinett hat Ende März beschlossen, für die Städtebauförderung 2013 einen Verpflichtungsrahmen von 455 Mio. Euro vorzusehen und damit gegenüber 2012 keine Kürzung vorzunehmen. „Das ist ein erstes Signal für die Städte und die Wohnungswirtschaft in Deutschland – dennoch liegt die Summe weiter deutlich unter dem eigentlich notwendigen Niveau von mindestens 535 Mio. Euro aus dem Jahr 2010", erklärte Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW.

Foto: pixelio.de/Daniel Gast
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Erfreulich sei der im Haushaltsausschuss beratene Bericht zum Energie- und Klimafonds. Demnach ist es der Bundesregierung gelungen, die im Bundeshaushalt 2012 vorgesehenen 1,5 Mrd. Euro für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm vollständig zur Verfügung zu stellen. Die geplante Reduzierung des neuen Programms "Energetische Stadtsanierung" von ursprünglich 92 Mio. Euro auf nur noch 64,4 Mio. Euro ist jedoch bedauerlich. "Die im Koalitionsausschuss vom 4. März 2012 beschlossene Verstetigung der Mittel für das Gebäudesanierungsprogramm in Höhe von jährlich 1,5 Mrd. Euro müssen nun auch in der langfristigen Finanzplanung gesichert werden", erklärte Gedaschko. Aus Sicht der BSI wären eigentlich rund 5 Milliarden Euro notwendig, um die Energieziele der Bundesregierung zu erreichen.
Weiterhin Unklarheit herrscht bei der Zukunft der Sozialen Wohnraumförderung. Gedaschko forderte die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung auf, sich auf eine Fortführung der Kompensationsleistungen auch nach 2013 in angemessener Höhe zu einigen. Die BSI appelliert an die Länderchefs, sich auch für eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Fortsetzung der investiven Zweckbindung auf Länderebene einzusetzen. Das würde bedeuten, dass die Mittel durch Zweckbindung auch zukünftig ausschließlich für die soziale Wohnraumförderung und zur Finanzierung der damit verbundenen Aufgaben eingesetzt werden können.
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