Mietrecht

Betrieb von Kaminen in der Mietwohnung

Ein Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin in der Mietwohnung kann wohlige Wärme spenden. Mieter sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass der Einbau bzw. das Aufstellen vom Holzofen und Pelletofen eine Genehmigung des Vermieters verlangt.

BILD: PIXABY/ MegLearner
BILD: PIXABY/ MegLearner

Einbau eines Kaminofens benötigt Zustimmung des Vermieters

Die sehr beliebte Kaminart „Kaminofen“ benötiget einen Kaminschacht, der regelmäßig vom Schornsteinfeger gewartet werden muss. Der Zugang zu einem bereits bestehenden Schornstein muss ebenfalls genehmigt werden, sonst handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in die Bausubstanz.

Dem Einbau und den damit verbundenen Baumaßnahmen muss der Vermieter nicht zustimmen. Einzige Ausnahme: Falls in der Mietwohnung keine Heizung besteht und der Mieter seiner Heizpflicht nicht nachkommen kann, muss der Vermieter dem Einbau eines Kamins zustimmen.

Technische Standards einhalten

Der Vermieter hat ein Recht darauf ausführlich über die geplanten Maßnahmen des Mieters informiert zu werden. Schließlich gehört ihm die Wohnung. Alle geplanten baulichen Veränderungen sollten ihm schriftlich vorliegen. Dazu gehört auch ein aussagekräftiger Kostenvoranschlag. Selbstverständlich müssen auch technische und verkehrsübliche sicherheitsrelevante Standards für Öfen beachtet und eingehalten werden.

Vor dem Einbau einer Feuerstätte in eine Wohnung, bevor ein Kamin angeschlossen oder verändert wird, muss der Schornsteinfeger konsultiert werden.

Als Vermieter sollten Sie eine Vereinbarung im Mietvertrag verankern, ob und wie der Einbau gegebenenfalls nach Auszug des Mieters rückgängig gemacht werden und der ursprüngliche Zustand der Wohnung wiederhergestellt werden soll.

Brandschutzbestimmungen beachten!

Der Betrieb eines Kaminofens bedarf der Abnahme und Zustimmung des Schornsteinfegers. Neben den Regeln für bauliche Veränderungen müssen auch Brandschutzbestimmungen beachtet werden. Hier geht es beispielsweise um die Größe des Ofens und die Abstände zu Wänden und brennbaren Materialien. >> Urteile deutscher Gerichte zu den Anforderungen an einen Holzofen.

Ein Kaminofen muss außerdem den Richtlinien des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) entsprechen und darf eine bestimmte Menge an Feinstaubentwicklung nicht überschreiten.

Der Betrieb eines Pelletofens verursacht weitaus weniger Schmutz als das Verfeuern von Kohle oder Holzscheiten; es fallen weniger CO2-Emmissionen und Asche an. Und auch ist der Montageaufwand von Pelletöfen ist geringer. Dennoch gilt auch: Bei baulichen Veränderungen muss der Vermieter um Erlaubnis gebeten werden. Eine Abnahme durch den Schornsteinfeger ist Pflicht. 

Elektrokamine und Ethanlokamine sind nicht zustimmungspflichtig

Ein Elektrokamin benötigt keinen Kaminschacht und arbeitet abgasfrei. Für seinen Betrieb reicht eine Steckdose mit 220 Volt für eine Heizleistung zwischen 1.000 bis 2.500 Watt aus.  Der Stromverbrauch erhöht sich je nach Nutzung zum Teil erheblich.

Beim Aufstellen und Betreiben sollte der Mieter dazu verpflichtet werden, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und einzuhalten. So sollten bestimmte Mindestabstände von Wänden eingehalten werden, um einen Wärmestau zu vermeiden. Lüftungsschlitze dürfen nicht blockiert sein.

Lesen Sie im zweiten Teil: Grenzwerte und Betriebsfristen für ältere Feuerstätten für feste Brennstoffe

Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub beachten!

Wer einen älteren Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin betreibt, deren Typprüfung vor 1995 erfolgte, muss Ende 2020 spätestens handeln. Denn nach der „Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (kurz: 1. BImSchV)“ dürfen häusliche Einzelraum-Feuerstätten nur dann weiter betrieben dürfen, wenn sie die darin festgelegten Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub einhalten.

Nachrüsten, Austauschen oder Stilllegen

Ist das nicht der Fall, so der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., muss die Feuerstätte mit einer entsprechenden Minderungstechnik nachgerüstet, gegen ein neues Gerät ausgetauscht - oder aber bis zum 31. Dezember 2020 stillgelegt werden. Immerhin ist der Ofen dann bereits mehr als ein Vierteljahrhundert in Betrieb. Der Fachverband rät daher zu einer rechtzeitigen Modernisierung, die nicht nur dem Klima hilft, sondern auch die Heizkosten senkt.

Die letzte Frist hat der Gesetzgeber zum 31. Dezember 2024 gesetzt. Dann sind alle Geräte betroffen, deren Prüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 erfolgte. Für alle später in Betrieb genommenen Geräte gelten die noch strengeren Grenzwerte der zweiten Stufe der 1. BImSchV. Das Jahr der Zulassung steht jeweils auf dem Typschild; wer unsicher ist, kann auch seinen Schornsteinfeger zu Rate ziehen.

Eine Datenbank des Fachverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. listet über 6.500 Geräte und gibt Aufschluss darüber, ob diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Hinweis: Unsere Artikel und Tipps ersetzen keine anwaltliche Rechtsauskunft. Eine Anwaltssuche können Sie im Internet u.a. hier durchführen

► Ersparen Sie sich als Vermieter oder Verwalter juristischen Ärger! Die IVV-Musterdokumente sind fundierte Vorlagen zum Vermieterrecht. Urheber aller Dokumente ist die Berliner Kanzlei Groß Rechtsanwälte, die sich auf Miet- und Wohneigentumsrecht spezialisiert hat. Die Vertragstexte und Musterschreiben werden stetig der Gesetzgebung und Gerichtsurteilen angepasst.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass zu Prozessen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, der Verantwortliche Verfahrensverzeichnis führen muss. Insbesondere bei einer Prüfung durch die Datenschutzbehörden muss der Verantwortliche...
Printer Friendly, PDF & Email
10.9.2023
Heizen mit Holz
Alte Holzfeuerungen, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch eine komplette Heizsaison betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1...
10.1.2024
Heizungsoptimierung gemäß GEG
Für ältere Heizungsanlagen in größeren Wohngebäuden wird eine Prüfung künftig Pflicht. Das sieht die am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor. Stellt die...
8.2.2024
Heizungstausch in der WEG
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. Januar 2024 stehen Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) vor umfassenden Herausforderungen. Die GEG-Regelungen zielen darauf ab, den...
11.1.2024
GEG beflügelt Energiewende
439 Tausend Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern wollen offensichtlich im Jahr 2024 eine förderfähige Heizung einbauen assen. Hinzu kommen noch weitere klimaneutrale Heizungserneuerungen durch...
17.11.2022
Kosten- und Energieeinsparpotenziale
Diese heiße Frage stellen sich viele Vermieter zur kalten Jahreszeit: Laufen die Heizungsanlagen im Bestand optimal? Gibt es Wärmeverluste bei der Wärmeerzeugung? Sollte ich einen hydraulischen...
22.3.2022
Wohnraum für ukrainische Flüchtlinge
Die Hilfsbereitschaft für die Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine flüchten, ist in Deutschland sehr groß. Immer mehr Vermieter und Mieter wollen den Flüchtlingen eine...