Diesen Schaden wollte er vom Hausbesitzer erstattet bekommen. Der Vermieter weigerte sich jedoch, da er sein Dach mit Schneefanggittern gesichert hatte. Die vom Autobesitzer erhobene Klage vor dem Amtsgericht wurde jetzt abgewiesen. Das Anwesen sei mit den Bauvorschriften entsprechenden Schneefanggittern ausgestattet gewesen. Außerdem sei im konkreten Fall eine erhöhte Gefahr durch Dachlawinen nicht absehbar gewesen.
Gefahr von oben: Dächer können gefährlich werden
Sturmschäden sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, Schäden durch Schneedruck nicht. Dafür brauchen Hausbesitzer zusätzlich eine Elementarschadendeckung, die auch bei Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen zahlt.
"Inzwischen ist dieser Schutz wichtiger denn je", so Peter Lodenkämper, Abteilungsleiter Betrieb der DEVK. Allen Hausbesitzern rät der Experte: "Wird der Schneedruck auf dem Dach zu groß, sollte man im Ernstfall die Feuerwehr rufen, um das Dach frei räumen zu lassen." Wenig empfehlenswert ist es, nah an schwer schneebedeckten Häusern zu parken. Wird das Auto durch eine Dachlawine beschädigt, haftet der Hausbesitzer nicht, wenn solche Witterungen in der Region selten vorkommen und deshalb keine Schutzgitter vorgeschrieben sind.
Die Kfz-Vollkaskoversicherung der DEVK zahlt jedoch. Das gilt auch, wenn ein Ast unter seiner Schneelast bricht und aufs Auto fällt.
Weiterführende Links:
www.sueddeutsche.de
www.vermieterverein.de