Diese positive Bilanz zog das Kreditinstitut diese Woche mit dem Geschäftsbericht 2016.
Mit Finanzierungszusagen über 1.727 Mio. Euro konnte die IBB in 2016 das Neugeschäftsvolumen gegenüber dem Vorjahr (1.217 Mio. Euro) um gut 40 % steigern. Die Finanzierungszusagen verteilten sich dabei zu nahezu gleichen Teilen auf die Geschäftsbereiche: mit 837 Mio. Euro entfielen 48 % auf die Wirtschaftsförderung und mit 890 Mio. Euro 52 % auf den Bereich Immobilien- und Stadtentwicklung.
Gestiegenes Neugeschäft in der Immobilien- und Stadtentwicklung
Im Geschäftsbereich Immobilien- und Stadtentwicklung lag das Finanzierungsvolumen mit 890 Mio. Euro nahezu auf Vorjahresniveau (910 Mio. Euro). Besonders erfreulich seihier ein kräftiger Anstieg des eigentlichen Neugeschäfts (ohne Umfinanzierungen von Bestandskunden) um gut 20 % von 650 Mio. Euro auf 793 Mio. Euro. DDie IBB legte bei der Neubauförderung besonders deutlich zu: mit 2.305 Wohnungen konnten mehr als doppelt so viele Wohnungen im Rahmen des IBB Wohnungsneubaufonds gefördert werden wie im Vorjahr (1.014) und die Zahl der insgesamt bewilligten Wohnungen ist von 2.949 auf 6.365 sogar noch deutlicher gestiegen. Insgesamt habe sich die Finanzierungszusagen für den Wohnungsneubau von 119 Mio. Euro in 2015 auf 276 Mio. Euro im Berichtsjahr mehr als verdoppelt.
Berliner Mischung
Aufgrund der Entwicklungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt fördert das Land Berlin seit dem Jahr 2014 wieder den Wohnungsneubau. Das Land Berlin unterstützte mit der Förderung von 1.211 mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen den Neubau von insgesamt 3609 Wohnungen in den Jahren 2014 und 2015. Diese Förderung ist auf 2.500 Wohnungen im Jahr 2016 und 3.000 Wohnungen im Jahr 2017 ausgeweitet worden. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des hierfür eingerichteten Sondervermögens Wohnraumförderfonds.
Neben Projekten in der Berliner Innenstadt sollen vorrangig auch Neubauprojekte in angrenzenden Gebieten mit vergleichbar hohen Angebotsmieten sowie Projekte gefördert werden, für die Kooperations- oder städtebauliche Verträge geschlossen wurden.
Infos über die verschiedenen Fördermöglichkeiten gibt es auf der Senats-Website
Über die Aufnahme in das Förderprogramm entscheidet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Erst nach erfolgter Aufnahme in das Programm ist der konkrete Antrag auf Förderung bei der Investitionsbank Berlin (IBB) zu stellen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die IBB.
Nach positiver Entscheidung des Bewilligungsausschusses schließt die IBB im Auftrag des Landes Berlin mit dem Fördernehmer den Fördervertrag, der die Rechte und Pflichten aus der Förderung im Einzelnen regelt.
Weitere Informationen zur Antragsbearbeitung (IBB)
Weiterführende Links:
https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ibb-wohnungsneubaufonds.ht...











