Beim Ein- oder Anbau eines Aufzuges handelt es sich bei mehrstöckigen Gebäuden um keine Luxussanierung, sondern um eine Modernisierungsmaßnahme. Entsprechend ist der Vermieter berechtigt eine Mieterhöhung wegen der Modernisierung durchzuführen. Dies entschied das Amtsgericht Brandenburg am 31.08.2018, Aktenzeichen 31 C 298/17.
Hier ging es um Bewohner einer gut 70 Quadratmeter großen Wohnung im dritten von fünf Stockwerken. Die Netto-Kaltmiete hätte wegen der Modernisierungskosten um 11 Prozent gesteigert werden können, was allerdings gar nicht in vollem Umfang gefordert wurde. Die Mieter wollten trotzdem nicht bezahlen und sprachen von einer Luxussanierung.
Doch das zuständige Amtsgericht wollte dem nicht folgen. Der Einbau eines Aufzuges stelle grundsätzlich eine Verbesserung der Mietsache dar – insbesondere, wenn man die immer älter werdende Bevölkerung in Deutschland berücksichtige.
Quelle: Infodienstes Recht und Steuern der LBS











