Erste Pflicht-Energieausweise laufen ab
Betroffen sind alle vor 1966 gebauten Häuser, die neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Sie benötigen seit Juli 2008 einen Energieausweis mit zehnjähriger Laufzeit.
Seit 1. Juli 2018 müssen die ersten obligatorischen Ausweise also erneuert werden. Für Hauseigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, sind die Ausweise nicht verpflichtend. Steht jedoch ein Nutzerwechsel bevor, muss neuen Miet- oder Kaufinteressenten bereits bei der Besichtigung ein Energieausweis vorgelegt werden.
Energieausweise für Gebäude, die nach 1966 errichtet wurden, verfallen ab nächstem Jahr Schritt für Schritt. „Wann und wo ein neuer Ausweis beantragt werden muss, beantworten qualifizierte Energieberater“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Sie beraten Hauseigentümer auch bei der Wahl des richtigen Ausweises und klären über noch kommende Änderungen auf.“
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