Anteil Sozialwohnungen bei 70 Prozent
70 Prozent aller Neubauwohnungen des Karlsruher Wohnungsbauunternehmens Volkswohnung werden zukünftig öffentlich gefördert sein. Bisher waren 50 Prozent das Ziel des städtischen Unternehmens.Wohnraum, und noch dazu bezahlbarer, sei ein knappes Gut. Ein wichtiges Korrektiv auf dem Wohnungsmarkt seien öffentlich geförderte Wohnungen, da diese in der Regel unter dem Mittelwert des lokalen Mietspiegels vermietet werden müssten. Zum anderen stelle die Förderung sicher, dass der bezahlbare Wohnraum über das Konzept des Wohnberechtigungsscheines an Menschen mit mittleren und geringeren Einkommen vermietet werde. Die Karlsruher Volkswohnung verfolge bewusst eine kontinuierliche Steigerung des Anteils der Wohnungen, die der Mietpreisbindung unterliegen. Bislang betrug die Quote der geförderten Wohnungen im Neubau mindestens 50 Prozent. In seiner jüngsten Sitzung hat der Aufsichtsrat der städtischen Gesellschaft dem Vorschlag zugestimmt, diesen Anteil auf durchschnittlich 70 Prozent aller in den kommenden Jahren neu entstehenden Wohnungen zu erhöhen. Die restlichen Einheiten würden frei finanziert, um eine lebendige Durchmischung der Mieterinnen- und Mieterstruktur zu erreichen.
Das Ziel verdeutlicht den sozialen Anspruch und das Verantwortungsbewusstsein der Wohnungsgesellschaft: „Wohnen muss auch für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen bezahlbar bleiben. Mit diesem Beschluss verfügen wir über die Grundlage, konsequent weiteren Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die aufgrund geringer Einkommen keinen oder einen erschwerten Zugang zu Wohnungen auf dem freien Markt haben“, verdeutlicht Volkswohnungs-Geschäftsführer Stefan Storz die Motivation des Wohnungsbauunternehmens.
Und auch besondere Anspruchsgruppen fänden bei der Volkswohnung passenden Wohnraum, denn bereits jetzt errichte die Volkswohnung nahezu all ihre Neubauwohnungen schwellenfrei und altersgerecht.Außenanlagen würden barrierefrei gestaltet. Um das Konzept barrierearmer Wohnungen passgenau weiterzuentwickeln, würden die konkreten Anforderungen von Personen mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen in Zukunft stärker bei Planungsstandards und Nachrüstungen von Wohnungen, Gebäuden und Außenanlagenberücksichtigt. (Red.)
Redaktion (allg.)

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