Nachhaltigkeitsberichte

Auch kleine Unternehmen müssen liefern

Die EU-Kommission hat die Nachhaltigkeitsberichterstattung eines Unternehmens auf die gleiche Bedeutungsstufe gestellt wie die Finanzinformationen. Während für große Unternehmen ab 2025 ein europäischer Nachhaltigkeitsstandard verpflichtend vorgeschrieben wird, besteht für kleine und mittelgroße Unternehmen während einer Übergangszeit bis 2028 die Möglichkeit einer freiwilligen Anwendung.

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ESG concept as the environmental and social governance Bild: Adobestock/ Elnur
ESG concept as the environmental and social governance Bild: Adobestock/ Elnur

Nach der 2022 novellierten CSR-Richtlinie (Corporate Social Responsibility) müssen Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen, sofern sie zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als 40 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 20 Millionen Euro in der Bilanz. Während für große Unternehmen ab 2025 ein europäischer Nachhaltigkeitsstandard verpflichtend vorgeschrieben wird, besteht für kleine und mittelgroße Unternehmen während einer Übergangszeit bis 2028 die Möglichkeit einer freiwilligen Anwendung. Parallel dazu will die Europäische Kommission einen Standard für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erarbeiten. Damit kommen auch auf sozial orientierte Wohnungsunternehmen neue Aufgaben zu.

Um das Thema Nachhaltigkeit weiter voranzutreiben, hat der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Großer Wohnungsunternehmen (AGW) und dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) die branchenspezifische Ergänzung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) weiterentwickelt. Ziel sei es, die Lücke zwischen freiwilliger und verpflichtender Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schließen.

Die branchenspezifischen Ergänzungen sind beim GdW abrufbar.

  

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Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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