Mit anderen Worten: Ich muss jetzt erst einmal sehen, wie ich mit diesem Laufzeitrisiko umgehe. Soll ich alles so lassen wie es ist und einfach darauf bauen, dass meine Kunden schon bei mir bleiben werden? Bei der Wechselfreudigkeit meiner Gemeinschaften keine gute Wahl.
Soll ich mit meinen Kunden in den Ring steigen und die WEG-Novelle zum Anlass nehmen, inhaltlich an das neue Gesetz angepasste Verwalterverträge vorzulegen und dabei gleich mal die Gebühren anzuheben? Steht ja bei vielen Objekten eh´ schon seit langer Zeit mal an.
Die Antwort liegt für mich klar auf der Hand: Ich muss meine Verträge anpassen und die Gebühren anheben! In den letzten Jahren sind so viele neue Aufgaben und Pflichten dazugekommen und zudem werden meine Kunden nicht gerade einfacher im Handling.
Also ran an den Speck und nicht lange zögern, denn meine Kunden werden die neue Rechtslage bei Unzufriedenheit ausnutzen und zu einem anderen Verwalter wechseln. Ich muss mich absichern und mit meinen Kunden in den nächsten Wochen und Monaten die Verhandlungen aufnehmen. Sowohl was den neuen Vertrag als auch die höheren Gebühren betrifft. Ansonsten kann ich die steigenden Kosten – nicht zuletzt im Bereich des Personals – nicht auffangen.
Mein innerer Schweinehund sagt zwar, dass ich das nicht tun soll, da seitens der Kunden mit Gegenwind zu rechnen ist, aber die Zahlen sprechen eine andere Sprache und lassen mir keine andere Wahl.
Es geht um die langfristige Sicherung meines Unternehmens. Es müssen neue Verträge und höhere Gebühren her, sonst „stirbt“ meine HV in Schönheit und diese Alternative gefällt mir gar nicht.
SERVICE-TIPP: Laden Sie sich hier den Muster-Verwaltervertrag herunter. Er ist abgestimmt auf die neuen Bedingungen nach Inkrafttreten des novellierten WEMoG (Wohneigentumsmodernisierungsgesetz).
>> zum IVV-Verlagsshop: https://www.vermieter-ratgeber.de/musterdokumente
Michael Friedrich
◂ Heft-Navigation ▸










