Werden Mietverträge durch die Pandemie unwirksam?
Nein. Die Mietverhältnisse bleiben bestehen, wie sie vereinbart wurden. Die Pflicht zur Zahlung von Kaltmiete und Betriebskostenvorauszahlungen bleibt bestehen. Offene Forderungen sind zu einem späteren Zeitpunkt (ab Juli 2022) gerichtlich durchsetzbar.
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Thomas Engelbrecht

Katharina Gündel

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