Verwalter Qualifizierung

Was ist, wenn die Eigentümer ein Zertifikat verlangen?

"Ist mein Fachwissen nicht genug?" Viele Verwalter haben jetzt Fragen zum "Zertifizierten Verwalter". Ihre Fchzeitschrift klärt auf: in einer Serie im Heft und in halbstündigen Online-Treffs, die kostenlos buchbar sind.

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 Bild: IRStone/stock.adobe.com
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Was soll das Ganze, wer und was steckt hinter dem "Zertifizierten Verwalter?

Am Anfang war das WeMoG, das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, „die größte WEG-Rechtsreform seit 70 Jahren“, so feierten sich die Reformer. Sie wollten unter anderem den Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer und damit ihre Position gegenüber dem Verwalter stärken. Wohnungseigentümer haben jetzt einen Anspruch auf einen Zertifizierten Verwalter. Nach §19 Abs. 2 Nr. 6 WEG gehört zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung die Bestellung eines qualifizierten Verwalters. Den Anspruch auf einen Zertifizierten Verwalter können Ihre Kunden erstmals am 1. Dezember 2022 geltend machen.

„Ja und?“ werden Sie jetzt vielleicht fragen. Sie sind zum Beispiel gelernter Banker und haben vor zehn Jahren eine Hausverwaltung übernommen. ‚Learning by doing‘ war immer Ihre pragmatische Devise. In dieser Zeit haben Sie sich das notwendige Fachwissen angeeignet. Das soll nun auf einmal nicht genug sein? – So ist es, leider reicht das in Zukunft nicht.

Aber was ist ein Zertifizierter Verwalter? Wer darf sich ein solches Zeugnis an die Wand pinnen? Das regelt § 26a Abs.1 WEG: „Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.“

Das könnte keine Rolle spielen, sofern Ihre Kunden dankbare und zufriedene Eigentümer sind, die keine weitergehenden Ansprüche an Sie haben. Von „Amts wegen“ müssten Sie sich nicht um eine Schulung für die Prüfung kümmern, aber können Sie sicher sein, dass kein Eigentümer das Zertifikat von Ihnen verlangt?

Kleiner Trost: Es gibt eine Schonfrist. Verwalter, die bei Inkrafttreten des neuen Wohnungseigentumsgesetzes am 1. Dezember 2020 bereits bestellt waren, gelten bis zum 1. Juni 2024 in dieser Gemeinschaft als Zertifizierter Verwalter.

Was wird aber, wenn Sie zum nächsten Jahreswechsel eine neue WEG übernehmen und diese Gemeinschaft einen Zertifizierten Verwalter bestellt? Wer aus der Firma muss dann die Schulbank drücken, um die Prüfung zu bestehen? Nur die Chefin oder auch die Angestellten? Und was ist mit den ausgebildeten oder studierten Immobilienkaufleuten? Muss ein diplomierter Immobilien-Fachwirt tatsächlich nochmal vor einer IHK antreten?

Das ist Thema der Wegmarke 2. Nur so viel vorab: Vier Personengruppen sind von der Prüfungspflicht ausgenommen. Schau’n wir mal, ob Sie dazugehören ...

Sie haben Fragen?

In zwei Onlinesitzungen haben Chefredakteur Thomas Engelbrecht und Unternehmensberater Hajo Oertel Fragen rund den „Zertifizierten Verwalter“ aufgegriffen. Wer muss sich überhaupt schulen lassen? was steht in der prüfungsordnung? Gibt es bereits Schulungsangebote? was kostet es den Verwalter? Schauen Sie sich hier die kostenfreien Videos an.

Schulungsangebot: Top vorbereitet in die IHK Prüfung zum zertifizierten Verwalter

Thomas Engelbrecht

Thomas Engelbrecht
Chefredakteur

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Artikel Was ist, wenn die Eigentümer ein Zertifikat verlangen?
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