Eine Wohnungseigentümergemeinschaft versammelt vielfältiges Wissen, bedingt durch die berufliche Heterogenität ihrer Mitglieder. An immobilienspezifischen Kenntnissen fehlt es jedoch häufig. Das ist einer der Gründe, warum sich so manche WEG auch zur Messdienstleistung in Eigenregie berufen fühlt. Was auf den ersten Blick verlockend erscheint, hält einer näheren Betrachtung oft nicht stand. Denn um eine rechtssichere Abrechnung zu erstellen, bedarf es mehr als eines simplen Dreisatzes zur Verteilung der Kosten auf die Verbraucher. Das beginnt mit der technischen Messausstattung. Da nahezu alle Gebäude unterschiedlich sind, gibt es keine Lösungen von der Stange. Stets müssen die individuellen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden. In vielen Fällen ist es erforderlich, in einer Objektbegehung festzulegen, welche messtechnische Lösung den optimalen Nutzen bringt. Auf Basis der Analyse plant Brunata-Metrona eine wirtschaftliche und rechtssichere Abrechnung.
Für die anschließende Gerätemontage ist es hilfreich, wenn der Servicepartner in der eigenen Region ansässig ist. Gerade wenn eine hohe Zahl von Geräten zu montieren ist, sind in einem gewissen Umfang Nacharbeiten erforderlich. Dann – und auch beim Austausch von Geräten aufgrund von Reparaturen und abgelaufenen Eichfristen – ist ein Monteur mit kurzen Wegen klar im Vorteil. Auf der anderen Seite profitiert die Qualität der Montagearbeiten von einem umfassenden Erfahrungsschatz, wie ihn vor allem überregional agierende Serviceorganisationen besitzen.
Die unterschiedlichen Nutzungszeiträume verschiedener Geräte stellen hohe Anforderungen an ein zuverlässiges Gerätemanagement. Bedingt durch die gesetzlich vorgeschriebenen Eichfirsten müssen Warmwasserzähler und Wärmezähler nach fünf Jahren und Kaltwasserzähler nach sechs Jahren ausgetauscht werden. Heizkostenverteiler und Rauchmelder sind für einen Einsatz von zehn Jahren Dauer vorgesehen.
Eine besondere Herausforderung stellt in diesem Zusammenhang die Energieeffizienz-Richtlinie der EU dar. Sie legt fest, dass bis spätestens 1. Januar 2027 der gesamte Gebäudebestand mit fernablesbaren Zählern und Heizkostenverteilern auszustatten ist. Bei den Heizkostenverteilern mit ihrer zehnjährigen Einsatzdauer ist eine Umrüstung auf Funk also bereits jetzt ratsam.
Erfolgsfaktor Datenqualität
Von fernablesbaren Geräten profitieren alle Beteiligten: der Wohnungsnutzer genießt den Schutz seiner Privatsphäre, da kein Ableser seine Wohnung betritt, und er muss zum Ablesetermin nicht zuhause sein. Der Verwalter hat weniger Rückfragen zu beantworten, da Schätzungen weitgehend vermieden werden. Außerdem verringert sich der Aufwand bei Nutzerwechsel und Zwischenablesungen. Durch die Funkübertragung erhält der Abrechnungsdienstleister die erforderlichen Daten in bester Qualität und schneller als bei der Ablesung in der Wohnung.
Die Datenqualität ist eine Voraussetzung für eine korrekte Abrechnung, die andere ist eine korrekte Zuordnung. Abrechnungsdienstleister mit langjähriger Erfahrung verfügen über intelligente Abrechnungssysteme mit Plausibilitätsprüfungen, die fehlerhafte Angaben zu einem großen Teil bereits frühzeitig erkennen. Dazu kommen qualifizierte Mitarbeiter mit fachlicher und juristischer Expertise, die sicherstellen, dass die Abrechnung den jeweils aktuellen rechtlichen und formellen Anforderungen entspricht.
Ein gewichtiges Argument für die Wahl eines externen Dienstleisters bei der Verbrauchsabrechnung ist dessen Neutralität. Da dieser die Kosten lediglich verteilt, hat er keinerlei Interesse, die Abrechnung in die eine oder andere Richtung zu beeinflussen. Spätestens dann, wenn er einmal eine Auseinandersetzung über vermeintlich falsch umgelegte Kosten erlebt hat, erkennt auch der kritischste Eigentümer, warum es sich lohnt, einen Abrechnungsdienstleister zu engagieren.
Christopher Intsiful


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