Wohnungseigentümer und Unternehmen profitieren
Bis Ende 2019 wurden energetische Sanierungsmaßnahmen vom Staat mit KfW-Programmen und zinsgünstigen Darlehen gefördert. Seit 2020 gibt es dazu eine unbürokratische Alternative: Die Kosten – unter anderem für Wärmedämmung von Fassade, Kellerdecke und Dachboden – lassen sich direkt von der Einkommenssteuer absetzen: 20 Prozent der Aufwendungen können über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen genauso wie Komplettsanierungen in Höhe von maximal 200.000 Euro je selbst genutzter Wohneinheit. Wer diese Summe komplett ausschöpft, kann also den Höchstbetrag von 40.000 Euro absetzen und beträchtliche Steuervorteile einstreichen.
Im Überblick: Voraussetzungen für den Steuerbonus
- Die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie ist bei der Dämmmaßnahme älter als zehn Jahre.
- Die Immobilie befindet sich in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum.
- Die Dämmarbeiten wurden nach dem 31.12.2019 begonnen und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen.
- Die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden eingehalten.
- Die vorgeschriebenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte bei Außenwand 0,20 W/(m²K)) wurden berücksichtigt.
- Das Fachunternehmen bestätigt die Einhaltung aller Voraussetzungen in einer nach vorgeschriebenem Muster erstellten Bescheinigung.
>> Update (Mai 2022): BEG-Förderung der KfW nur für Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse
Die Steuerermäßigung kann – verteilt über drei Jahre – für eine oder mehrere Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden und ist erstmals im Jahr des Abschlusses der Sanierung einfach über die jährliche Steuererklärung ohne aufwendige Beantragung anrechenbar. Die Förderung ist nicht vom Steuersatz (und somit nicht vom jeweiligen Einkommen) abhängig, sodass Eigentümer aller Gehaltsklassen davon profitieren können. Wichtig: Diese steuerliche Förderung ist nicht mit dem Programm der BEG kombinierbar.
Ein neuer Förderaufschlag
Mehr Anreize, ein vereinfachter Zugang zu Fördermitteln und ein erleichtertes Antragsverfahren: Der Gesetzgeber legt bei der Förderung von energieeffizienten Maßnahmen an Gebäuden nach. Seit Jahresbeginn 2021 ergeben sich auch für Wohnungsbaugesellschaften oder Wohnungseigentümergemeinschaften verbesserte Bedingungen.
Schlüssel dazu ist die neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG), über die wahlweise zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen oder reine Zuschüsse abrufbar sind. In der BEG wurden vier bestehende Förderprogramme mit zahlreichen Teilprogrammen zusammengefasst. Die BEG selbst besteht aus den drei Teilen Einzelmaßnahmen (EM), Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG).
Besonders interessant, neuerdings auch für Wohnungseigentümergemeinschaften, ist die BEG EM. Mit diesem Förderprogramm sind jetzt auch energieeffiziente Einzelmaßnahmen – wie die Wärmedämmung von Fassade, Kellerdecke und Dachboden in bestehenden Gebäuden – mit bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr zu einem Fördersatz von 20 Prozent förderfähig.
Für die Vollsanierung von Bestandsgebäuden oder bei Neubau und Erwerb bietet die BEG WG überzeugende Konditionen. Je nach erreichter Effizienzhausklasse durch die Maßnahmen staffelt sich der Fördersatz. Er beträgt bis zu 25 Prozent für neu gebaute oder erworbene Wohngebäude und bis zu 45 Prozent im vollsaniertem Bestandswohnbau. Bis zu 120.000 Euro (bzw. 150.000 Euro bei den besten Effizienzhausklassen) Investitionskosten können so gefördert werden.
Weitere fünf Prozent zusätzlichen Förderbonus lassen sich bei der BEG EM und BEG WG durch einen individuellen Sanierungsplan (iSFP, formal geregelt vom Gesetzgeber) erzielen.
Förderfähig sind nur vom Fachbetrieb erbrachte Leistungen
Die neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) kann nur in Anspruch nehmen, wer die Dämmarbeiten von einem Fachbetrieb ausführen lässt. So sichert der Gesetzgeber die Qualitätsausführung der Leistungen.
Redaktion (allg.)
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