Während es diese Förderoption bei Wohngebäuden bereits im letzten Jahr gab, ist der Erwerb des QNG-Siegels für Nichtwohngebäude ganz neu möglich. Zusätzlich gibt es hier auch bei Sanierungsprojekten eine Förderung von Nachhaltigkeitsleistungen.
Das Erfüllen der Anforderungen ist über eine unabhängige Prüfung nach Baufertigstellung durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle nachzuweisen. Zu diesen zählt auch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB). Der Nachweis erfolgt dabei in Form einer regulären DGNB Zertifizierung.
Erneuerbare Energien sind sehr oft integraler Teil des Energiekonzepts
Jetzt ist der Bund umgeschwenkt in eine konsequente Ausrichtung der BEG-Förderung von Neubauten in Richtung Nachhaltigkeit. „Dass dies passieren würde, ist eigentlich keine Überraschung, sondern war schon länger angekündigt", sagt Johannes Kreißig, Geschäftsführender Vorstand der DGNB. „Versteht man die Förderung als Lenkungsinstrument für die übergeordnete Zielsetzung, die CO2-Emissionen der Gebäude signifikant zu reduzieren, ist diese neue Ausrichtung auch notwendig. Schließlich werden bei energieeffizienten Gebäuden die Hälfte der Treibhausgasemissionen bereits bei der Herstellung der Baustoffe und den Bauprozessen verursacht. Die andere Hälfte verteilt sich auf die angenommene Gebäudenutzungsdauer von 50 Jahren." Mit anderen Worten: Die größten Hebel zur kurzfristigen Reduktion von klimaschädlichen Emissionen liegen bei Neubauten in der Optimierung der Konstruktion.
Zu den QNG-Kriterien zählt die Verwendung umweltfreundlicher und schadstofffreier Baustoffe ebenso wie die Raumluftqualität, die Behaglichkeit in Innenräumen, Barrierefreiheit, ein nachhaltiger Ressourceneinsatz oder der Einsatz erneuerbarer Energien. Auch die Reduktion der Umwelteinflüsse, erfasst über eine Ökobilanz, sowie die Berechnung der Betriebskosten über den Lebenszyklus sind Teil der Betrachtung.
QNG in Neubau und Sanierung für Nichtwohngebäude – Förderprozess bleibt unverändert
Im Zuge der Debatte um den Förderstopp fast untergegangen ist die Information, dass ab sofort auch Nichtwohngebäude die Nachhaltigkeitsförderung in Anspruch nehmen können. Ebenso wie bei den Wohngebäuden ist die DGNB auch hier als unabhängige Zertifizierungsstelle offiziell anerkannt. Dies bedeutet, dass eine erfolgreiche DGNB Zertifizierung und die Erfüllung der besonderen Anforderungen von QNG als Nachweis zum Erhalt des QNG-Siegels und damit den Erhalt der beantragten Fördergelder gelten. Anders als bei Wohngebäuden ist es bei Nichtwohngebäuden möglich, die NH-Klasse der BEG-Förderung auch bei Sanierungsprojekten zu nutzen.
Der Prozess zum Erhalt des Nachhaltigkeitsbonus bleibt derselbe wie bislang. Allerdings können private und gewerbliche Antragsteller beim Förderantrag für den Neubau nur noch die Kreditvariante wählen, und nicht die zweckgebundene Kapitalzuwendung. Kommunen haben weiterhin die Möglichkeit zwischen beiden Optionen zu wählen. Wichtig ist, dass ein Förderantrag bereits vor Vorhabenbeginn bei der KfW gestellt wird.
Um für ein Projekt die NH-Klasse zu erreichen, müssen alle vom Bund für das QNG formulierten Anforderungen erfüllt sein. Zudem muss es parallel mit einem DGNB Zertifikat oder nach einem anderen anerkannten Bewertungssystem ausgezeichnet werden. Für die DGNB Zertifizierung wird ein ausgebildeter DGNB Auditor benötigt. Dieser unterstützt und begleitet ein Bauvorhaben bei der Einhaltung der Zertifizierungskriterien und der QNG-Anforderungen während des Planungs- und Bauprozesses bis zum Abschluss. Die DGNB Zertifizierung läuft parallel zu den übrigen Prozessen eines Bauvorhabens ab, sodass mögliche Fehlentwicklungen, die einer Förderung im Wege stehen könnten, frühzeitig entdeckt werden.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen verleiht die DGNB je nach Erfüllungsgrad der Zertifizierungskriterien ein Nachhaltigkeitszertifikat in den Auszeichnungsstufen Platin, Gold oder Silber. Bei Erfüllung aller besonderen QNG-Anforderungen gibt es zusätzlich das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude". Abschließend meldet die DGNB die erfolgreiche Zertifizierung dem zuständigen Bundesamt, welches eine Registrierungsnummer vergibt, mit dem die Förderung abgerufen werden kann.
Weiterführende Informationen
Wer mehr über die BEG-Förderung, das QNG-Siegel sowie die DGNB Zertifizierung erfahren möchte, findet auf folgenden Webseiten Informationen:
- KfW: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude/
- QNG: https://www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg/
- DGNB und BEG: www.dgnb.de/beg-foerderung
- DGNB Zertifizierung allgemein: www.dgnb-system.de
- DGNB Akademie: www.dgnb-akademie.de
Zudem bietet die DGNB am 6. und am 19. Mai sowie am 22. Juni 2022 kostenfreie digitale Informationsveranstaltungen an. Eine Anmeldung ist über die Website der DGNB möglich.