Rahmenverträge für den Gratis-Ausbau des Glasfasernetzes

Wohnungswirtschaft wird von Klein und Groß hofiert

Schnelles Internet für alle gibt es nur, wenn jede Wohnung an das Glasfasernetz angeschlossen ist. Nach der Deutschen Telekom verspricht nun auch der Verband der regional tätigen Kabelnetzbetreiber (FRK) den kostenlosen Ausbau der Glaserfasernetze in den Gebäuden.

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Schnelles Internet an jedem Ort gehört mittlerweile zum Standard staatlicher Daseinsvorsorge. Der flächendeckende Netzausbau dürfte allerdings noch viele Jahre brauchen. Bild: Adobestock/Gundolf Renze
Schnelles Internet an jedem Ort gehört mittlerweile zum Standard staatlicher Daseinsvorsorge. Der flächendeckende Netzausbau dürfte allerdings noch viele Jahre brauchen. Bild: Adobestock/Gundolf Renze

Der Fachverband Rundfunk- und Breitbandkommunikation (FRK) und der Spitzenverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) haben für den Netzausbau mit Glasfaser innerhalb von Gebäuden (FTTH) einen gemeinsamen Muster-Rahmenvertrag entwickelt. Der Vertrag beruhe auf der langjährigen Partnerschaft der im GdW organisierten Wohnungsunternehmen und den zahlreichen kleinen und mittelständischen Netzbetreibern des FRK, die auf der Netzebene 4 (NE4) in Gebäuden aktiv sind. Der neue Vertrag sichere insbesondere das Prinzip „Open Access“, also die Öffnung der Netze für dritte Inhalte- und Diensteanbieter.

Kein „Anschlusszwang“ für Mieter

Das Ende 2021 reformierte Telekommunikationsgesetz (TKG) hat Verbrauchern und Mietern die Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Programmanbietern gebracht. Das heißt die Nutzung neu installierter Glasfaseranschlüsse ist für Mieter freiwillig. Oder anders ausgedrückt: Sofern zum Beispiel die Deutsche Telekom die Glasfaseranschlüsse kostenlos in der Wohnung installiert hat, sind Mieter nicht verpflichtet, Fernsehen und Internet bei der Telekom zu buchen.

Nach Auskunft des FRK hat der Verband mehr als ein Jahr mit dem GdW verhandelt. „Wir freuen uns nunmehr, dass unsere intensiven Gespräche zu einem herausragenden Ergebnis geführt haben“, erklärt FRK-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer Uwe Rehnig. „Das Ergebnis ermöglicht es der Wohnungswirtschaft, sich von ihrem langjährigen mittelständischen NE4-Partner kostenlose Glasfaser-Inhouse-Netze errichten und diese dauerhaft betreiben zu lassen.“ Für die Wohnungswirtschaft bedeute dies laut Rehnig, dass sie aufgrund dieses Rahmenvertrags Herr im eigenen Haus bleibe – und das dauerhaft.

Der Muster-Rahmenvertrag biete beiden Parteien ein Höchstmaß an Flexibilität für bilaterale Verhandlungen. So ermögliche er zum Beispiel flexible Lösungen zur Endfälligkeit sowie für langfristige Kooperationsmodelle, die über die typischen Vermarktungspauschalen von NE3-Netzbetreibern und Diensteanbietern hinausgehen.

Zu den einzelnen bilateral zwischen Netzbetreiber und Wohnungsunternehmen zu klärenden Punkten enthalte der Rahmenvertrag Erläuterungen sowie unterschiedliche Varianten für verschiedene Regelungen. Dadurch ermögliche der Vertrag individuelle Absprachen, die die jeweiligen individuellen Bedürfnisse zwischen Wohnungswirtschaft und Netzbetreiber berücksichtigen.

FRK: „Open Access steigert den Umsatz“

Ein besonderes Augenmerk wurde, so heißt es vom FRK, bei den Vertragsverhandlungen auf Open Access gelegt. Das gewährleiste durch die Öffnung der Netze für die Dienste Dritter eine hohe Netzauslastung und dementsprechend hohe Umsätze.

Rund 270 Glasfaser-Anbieter sind inzwischen in ganz Deutschland aktiv, die ihre Netze ebenfalls gerne in die Liegenschaften der Wohnungsunternehmen verlegen würden. Nicht, um auf Dauer eigene Programme und Dienste zu vermarkten. Die Geschäftsidee zielt vielmehr darauf ab, als Erster im Haus zu sein, um die Netze im Anschluss gewinnbringend an die bekannten Telekommunikations-Provider zu vermieten.

Mit dem FRK-Rahmenvertrag bleiben Wohnungsunternehmen Herr im eigenen Haus. Uwe Rehnig, FRK-Vorstandsmitglied

Sowohl die Deutsche Telekom als nunmehr auch der Interessenverband der kleinen und mittleren Netzbetreiber versprechen einen beschleunigten Ausbau des Glasfasernetzes in Deutschland. Im FRK sind neben Handwerksbetrieben auch Wohnungsunternehmen organisiert. Die Telekom investiert nach eigenen Angaben 30 Milliarden Euro in den Ausbau des Glasfasernetzes. Im Rahmen dieses Investitionsprogramms haben Telekom und GdW bereits im Mai des Jahres eine enge Kooperation für den beschleunigten Ausbau des Glasfasernetzes vereinbart.

Telekom meldete schon im Mai einen Verhandlungserfolg

Die Telekom ersetzt deutschlandweit ihre in praktisch allen Immobilien vorhandene Kupfer-DSL-Infrastruktur auf eigene Rechnung durch Glasfaser. Im Rahmen des regionalen Ausbaus sollen weder Mieter noch Hauseigentümer für die Glasfasermodernisierung zur Kasse gebeten werden. GdW und Telekom haben vereinbart, dass Wohnungsunternehmen früher und mit mehr individuellem Gestaltungsspielraum in die Glasfasererschließung ihrer Grundstücke und Wohnungen einbezogen werden. Vor allem solle der Vielfalt in der Branche besser Rechenschaft getragen werden: Ein Wohnungskonzern habe schließlich andereMöglichkeiten als eine gemeinwohlorientierte Wohnbaugenossenschaft oder ein kommunaler Betreiber von Sozialwohnungen. Verträge und Planungsunterlagen würden vereinfacht, die Kommunikation enger koordiniert. GdW-Präsident Axel Gedaschko sieht darin einen „Erfolg für die Wohnungswirtschaft und ihre Mieter, aber auch für die Innovationsfähigkeit Deutschlands“. (Red.)

Glasfaseranschluss in der WEG

Für den Hausanschluss muss kein Beschluss eingeholt werden, da er in der Regel kostenlos ist und der Verwalter damit nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG keine „erhebliche Verpflichtung“ eingeht.

Standard-Verwalterverträge sehen in der Regel Handlungsfreiheit bei fristgebundenen Infrastrukturaufgaben vor.

Für den Wohnungsanschluss sollte der Verwalter optimalerweise Vorratsbeschlüsse fassen lassen: Einzelanschluss nach Bestellung des Nutzers oder FTTH-Vollausbau?

Verwalter, die mehrere Objekte im Ausbaugebiet verwalten, haben bei der Telekom gute Chancen, einen kostenlosen Vollausbau auszuhandeln.

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Redaktion (allg.)

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