Wohnung unbenutzbar

Eigentümerin muss zahlen

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Lady Justice statue in law firm attorney office, blindfolded Justitia with balance scales and sword is personification of moral force in judicial system Bild: Bits and Splits/stock.adobe.com
Lady Justice statue in law firm attorney office, blindfolded Justitia with balance scales and sword is personification of moral force in judicial system Bild: Bits and Splits/stock.adobe.com

Auch wenn eine Eigentumswohnung wegen größerer Mängel vorübergehend nicht benutzbar ist, so schuldet der Eigentümer der Gemeinschaft trotzdem in vollem Umfang die Beitragszahlungen. Der Beitrag kann nicht gemindert werden. Der Fall: Eine Wohnungseigentümerin konnte drei Objekte innerhalb einer Wohnanlage nicht nutzen, weil sie grundlegend saniert werden mussten. Wer die Verantwortung für den schlechten Zustand der Immobilien trug, das war strittig. Trotzdem hielt sich die Eigentümerin von ihrer Beitragspflicht an die Gemeinschaft für befreit. Die übrigen Mitglieder erhoben Klage auf Zahlung, um doch noch an das Geld zu kommen. Das Urteil: Eine Zivilkammer wies darauf hin, dass Eigentümer wegen Unbenutzbarkeit von Wohnungen im Regelfall kein Minderungsrecht besitzen. Sie alleine trügen das Risiko von Benutzbarkeit oder Vermietbarkeit. Das Wohngeld sei deswegen im konkreten Fall im vollen Umfang zu bezahlen.

LG Berlin

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Urteil vom 15.06.2018

Az.: 55 S 81/17

Redaktion (allg.)

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