Finanzielle Beteiligung am Straßenbau nicht auf ewig

Eine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeträgen nach Vollendung der Arbeiten verstößt gegen das Grundgesetz.

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Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com
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So hat es das höchste deutsche Gericht entschieden. Im Bundesland Rheinland-Pfalz sollte ein Grundstückseigentümer Erschließungsbeiträge in Höhe von mehr als 70.000 Euro bezahlen. Die Anbindung seiner Anwesen an die Straße war bereits 1986 erfolgt, doch die vollständige Fertigstellung und offizielle Widmung fand viel später statt. Erst nach rund 25 Jahren erhielt er den entsprechenden behördlichen Bescheid. Er wehrte sich vor verschiedenen Gerichtsinstanzen dagegen.

Schließlich entschieden die Bundesverfassungsrichter, dass eine Landesvorschrift, die den Belastungszeitraum für Erschließungsbeiträge nicht genügend eingrenzt, gegen das Klarheitsgebot verstoße. Grundstückseigentümer dürften nur für begrenzte Zeit an den Baukosten beteiligt werden, hieß es in dem Urteil. Bis Ende Juli 2022 müsse eine Neuregelung gefunden werden, ordneten die höchsten Richter an.

BVG, Az.: 1 BvL 1/19, Urteil vom 03.11.2021

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