Recht kurz gefasst

Flohbisse sind Teil des Lebensrisikos

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Katzen sind der Wohnung oder dem Haus, in dem sie gehalten werden, sehr verbunden. Deswegen bitten die Besitzer während ihrer Abwesenheit oft Freunde darum, die Tiere im angestammten Umfeld zu betreuen.

Was aber, wenn sich der Betreuer dabei Flöhe einhandelt? Genau das war geschehen, während eine Bekannte in einer fremden Wohnung die Katze sittete. Anschließend forderte sie 5.000 Euro Schadenersatz – unter anderem für den Einsatz eines Kammerjägers bei sich zu Hause. Doch darauf hatte sie keinen Anspruch. Ein Flohbefall gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko, wenn man eine Katze betreue, hieß es im Urteil.

LG Köln

Urteil vom 11. 09. 2019

Az.: 3 O 331/18

Redaktion (allg.)

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Artikel Flohbisse sind Teil des Lebensrisikos
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