Gewerbemietverträge abschließen
Die Beachtung der Schriftform ist bei Gewerbemietverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bekanntlich von großer Bedeutung. Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2018 (Urteil vom 7. März 2018, XII ZR 129/16) erneut zu diesem Thema entschieden. Das Urteil bestätigt die Tendenz, nach der nicht übermäßig strenge Anforderungen an die Schriftform gestellt werden dürfen, um die von ihr bezweckte Schutzfunktion einzuhalten.
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Christiane Juhnke

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