Mieter verursacht schwere Schäden in der Wohnung

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Hat ein Mieter nach einem Eigentümerwechsel schuldhaft einen Substanzschaden an der Immobilie verursacht, so können die Ausgaben für Reparaturen sofort als Werbungskosten geltend gemacht werden.

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