29. November 2021, 11:49 Uhr
Hat ein Mieter nach einem Eigentümerwechsel schuldhaft einen Substanzschaden an der Immobilie verursacht, so können die Ausgaben für Reparaturen sofort als Werbungskosten geltend gemacht werden.
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Redaktion (allg.)
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Artikel Mieter verursacht schwere Schäden in der Wohnung
Seite 48
29.1.2026
Erleichterung bei Gebäudeinvestitionen geplant
4.6.2024
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