WEMoG erlaubt Unterstützung und Überwachung

Neue Macht den Beiräten?

Das WEMoG legt fest, dass Beiräte den Verwalter nicht nur unterstützen, sondern überwachen. Daraus erwächst für die Vertreter der Eigentümer ein Mehr an Arbeit und Verantwortung.

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Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com
Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com

Zukünftig stehen in den meisten Eigentümergemeinschaften umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen an. Wenn das Heizungssystem gewechselt, neue Leitungen verlegt, Heizkörper ausgetauscht und das passende Heizsystem ausgewählt werden muss, ist dies für die Gemeinschaft mit hohen Ausgaben verbunden. Häufig werden Eigentümer dies in Form von Sonderzahlungen direkt in ihrem Geldbeutel spüren. Für die Beiräte entsteht eine Ausnahmesituation: Sie müssen sich in Unterlagen und unterschiedliche Angebote einarbeiten und zusammen mit dem Verwalter die Angemessenheit der Kosten prüfen.

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Kai-Peter Breiholdt

Kai-Peter Breiholdt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Partner bei Breiholdt Rechtsanwälte

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Artikel Neue Macht den Beiräten?
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