Nach Fassadendämmung

Streit um Außenjalousien

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Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
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Außenjalousien an den Fenstern werden von vielen Menschen geschätzt, weil sie einen wirksamen Licht- und Lärmschutz darstellen. Doch wenn sie im Zuge einer Fassadendämmung wegfallen, stellt das für Mieter keine unzumutbare Härte dar. Allerdings kann es erforderlich sein, als Ausgleich Innenjalousien anzubringen. Im vorliegenden Fall war das so, als ein Vermieter eine vom Staat gewollte Wärmedämmfassade an seinem Haus anbringen ließ, um Energiekosten einzusparen. Die Sanierungsarbeiten brachten es mit sich, dass eine bis dahin vorhandene Außenjalousie wegfiel. Der Mieter war der Meinung, das müsse er nicht hinnehmen. Er forderte eine nachträgliche Anbringung von Jalousien, um den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Das Gericht befand jedoch, dass die vorgenommene Modernisierungsmaßnahme vom Mieter zu dulden war. Er habe sich dagegen auch gar nicht gewehrt. Insofern gehe es nur um die Frage, ob ein Anspruch auf einen Ersatz der Jalousien bestehe. Grundsätzlich sei das nicht gegeben, zumal dafür ein erheblicher technischer Aufwand nötig sei. Allerdings könne die Mietsache mit dem Wegfall der Jalousien mangelhaft sein, weil nun plötzlich kein Sicht- und Sonnenschutz mehr gegeben sei. Innenjalousien könnten in dieser Situation Abhilfe schaffen und den ursprünglichen Zustand annähernd wiederherstellen. Der Mieter habe daher aufgrund des Wegfalls des zuvor durch die Außenrollläden bewirkten Sicht- und Sonnenschutzes Anspruch auf Schadenersatz.

Landgericht Düsseldorf

Urteil vom 18. 06. 2014

Az.: 23 S 241/13

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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Artikel Streit um Außenjalousien
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