Recht

Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung?

Mit der Teilungserklärung werden Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum begründet, ihr Verhältnis untereinander abgegrenzt, Sondernutzungsrechte eingeräumt und – zumindest in aller Regel – auch die Kostenverteilung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt. Gelegentlich empfinden einzelne Wohnungseigentümer die Teilungserklärung als nicht (mehr) ganz passend und möchten eine Änderung erreichen. Solange alle Miteigentümer mit einer Änderung einverstanden sind, ist eine Änderung unproblematisch möglich. Sehr viel schwieriger ist es, eine Änderung der Teilungserklärung gegen die übrigen Miteigentümer durchzusetzen.

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Bild: Bits and Splits/stock.adobe.com
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Günstigere Verkaufsmöglichkeiten sind kein Grund zur Änderung der Teilungserklärung

Landgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 22. Juni 2023 – 2-13 S 72/22

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Dr. Jonas Müller

Dr. Jonas Müller
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, wronna+partner.gbr

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Artikel Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung?
Seite 46
28.9.2021
BGH-Urteil vom 16.07.2021
Ein Sondereigentümer kann ohne Mitwirkung der übrigen Eigentümer sein Tei-leigentum nicht in Wohnungseigentum umwandeln, es sei denn, in der Gemeinschaftsordnung ist ein entsprechender Vorbehalt...
7.2.2023
Recht | Eigentum
In Wohnungseigentümergemeinschaften kommt es gelegentlich vor, dass einzelne Eigentümer ihre Wohnung ausbauen möchten, um bislang ungenutzte Flächen nutzbar zu machen. Das stößt bei den übrigen...
23.2.2023
Sanierungsbeschlüsse in der WEG
4.10.2022
Materialknappheit und Preisexplosion
Mit der Pandemie ist der abstrakte Begriff der höheren Gewalt für fast alle Vertragsparteien real geworden. Und der Ukrainekrieg führt zu bisher nicht bekannten Störungen von Lieferketten...