Recht | Bauen

Bauvertrag – Widerruf durch den Verbraucher

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Bild: Bits and Splits/stock.adobe.com
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1. Verstößt ein Unternehmer bei gem. § 312b BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Werkverträgen, bei denen es sich um keine Verbraucherbauverträge gem. § 650i BGB handelt, gegen seine Informationspflichten über das Widerrufsrecht, verliert er, auch wenn er die Leistung erbringt, seinen Vergütungsanspruch und erhält weder Wertersatz, noch sind die verbauten Baumaterialien zurückzugewähren.

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Dr. Olaf Steckhan

Dr. Olaf Steckhan
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, Referent, wronna+partner.gbr, IVD Nord e. V.

Dr. Jonas Müller

Dr. Jonas Müller
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, wronna+partner.gbr

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Artikel Bauvertrag – Widerruf durch den Verbraucher
Seite 51 bis 52
2.6.2023
Neubau
Für Verbraucherbauverträge besondere Regelungen.
2.6.2023
Nachverdichtung Wohnungsbau
4.10.2022
Materialknappheit und Preisexplosion
Mit der Pandemie ist der abstrakte Begriff der höheren Gewalt für fast alle Vertragsparteien real geworden. Und der Ukrainekrieg führt zu bisher nicht bekannten Störungen von Lieferketten...
3.4.2024
Seid Unternehmer!
Massiver Wohnungsmangel in allen Ballungsräumen einerseits, andererseits totaler Einbruch der Neubautätigkeit abseits des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Was ist zu tun? In der Titelstory dieser...