Recht | Bauen

Bauvertrag – Widerruf durch den Verbraucher

1106
Bild: Bits and Splits/stock.adobe.com
Bild: Bits and Splits/stock.adobe.com

1. Verstößt ein Unternehmer bei gem. § 312b BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Werkverträgen, bei denen es sich um keine Verbraucherbauverträge gem. § 650i BGB handelt, gegen seine Informationspflichten über das Widerrufsrecht, verliert er, auch wenn er die Leistung erbringt, seinen Vergütungsanspruch und erhält weder Wertersatz, noch sind die verbauten Baumaterialien zurückzugewähren.

Weiterlesen mit IVV-Digital

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Dr. Olaf Steckhan

Dr. Olaf Steckhan
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, Referent, wronna+partner.gbr, IVD Nord e. V.

Dr. Jonas Müller

Dr. Jonas Müller
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, wronna+partner.gbr

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Bauvertrag – Widerruf durch den Verbraucher
Seite 51 bis 52
3.4.2024
Seid Unternehmer!
Massiver Wohnungsmangel in allen Ballungsräumen einerseits, andererseits totaler Einbruch der Neubautätigkeit abseits des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Was ist zu tun? In der Titelstory dieser...
6.5.2024
Baurecht
Eine Vielzahl von Bauverträgen sehen Vertragsstrafenregelungen für den Fall der Überschreitung des vereinbarten Fertigstellungstermins vor. Diese werden oftmals jedoch nicht individuell verhandelt...
25.2.2025
Vertragserfüllungssicherheit
Bauverträge sehen nicht selten komplexe Regelungen vor, die weit über die gesetzlichen bauvertraglichen Regelungen hinausgehen. Das gesetzliche Bauvertragsrecht kennt mit Ausnahme für...
29.1.2025
Bauvertrag | Sicherungshypothek
Um den Bauunternehmer vor Forderungsausfällen zu schützen, sieht das Bürgerliche Gesetzbuch einerseits die Möglichkeit der Einräumung einer Sicherungshypothek am Baugrundstück des Auftraggebers (§...