05. Dezember 2019, 01:56 Uhr
Entscheidung
In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte der Kläger im Wege der Zwangsversteigerung im Jahr 2005 einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück ersteigert, an dem er schon einen Miteigentumsanteil hielt, und so zum Alleineigentümer wurde. Im Jahr 2008 führte die Stadt, in der das Grundstück liegt, ein Bodensonderungsverfahren durch und enteignete den Eigentümer.
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Dr. Olaf Steckhan
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, Referent, wronna+partner.gbr, IVD Nord e. V.
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