Kosten der Treppenhausreinigung können auch auf Mieter umgelegt werden, die nur die Kellertreppe nutzen.
(AG Brandenburg, Urteil vom 27. Mai 2021 – 31 C 295/19)
Weiterlesen mit IVV-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
◂ Heft-Navigation ▸