WEG-Recht

Gebäudeversicherung und Selbstbeteiligung

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Sondereigentum – Recht/Gesetz. Ordner auf Schreibtisch mit Beschriftung neben Paragraf und Waage. Anwalt Bild: Adobstock/ MQ-Illustrations
Sondereigentum – Recht/Gesetz. Ordner auf Schreibtisch mit Beschriftung neben Paragraf und Waage. Anwalt Bild: Adobstock/ MQ-Illustrations

1. Eine im Rahmen einer Gebäudeversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung ist, wenn die Schadensursache im Gemeinschaftseigentum liegt, ausschließlich von der Wohnungseigentümergemeinschaft zu tragen, und zwar auch dann, wenn vom Gebäudeversicherer ganz oder teilweise Schäden am Sondereigentum reguliert werden.

2. Die Selbstbeteiligung ist im Rahmen der Jahresabrechnung auf alle Eigentümer umzulegen.

(Leitsätze des Bearbeiters)

LG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.05.2021 – 2-13 S 149/19

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Artikel Gebäudeversicherung und Selbstbeteiligung
Seite 46 bis 47
4.10.2023
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