Kauf bricht nicht Miete
1. Im Falle des Verkaufs vermieteter Wohnräume, Grundstücke oder sonstiger Räume tritt der Erwerber nicht in Rechte und Pflichten ein, die außerhalb des Mietverhältnisses liegen, selbst wenn sie als zusätzliche Vereinbarungen im Mietvertrag geregelt sind.
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