Kauf bricht nicht Miete
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08. November 2019, 11:25 Uhr
1. Im Falle des Verkaufs vermieteter Wohnräume, Grundstücke oder sonstiger Räume tritt der Erwerber nicht in Rechte und Pflichten ein, die außerhalb des Mietverhältnisses liegen, selbst wenn sie als zusätzliche Vereinbarungen im Mietvertrag geregelt sind.
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Artikel Kauf bricht nicht Miete
Seite 47
23.7.2024
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