Kauf bricht nicht Miete

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Bild: itchaznong/stock.adobe.com
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1. Im Falle des Verkaufs vermieteter Wohnräume, Grundstücke oder sonstiger Räume tritt der Erwerber nicht in Rechte und Pflichten ein, die außerhalb des Mietverhältnisses liegen, selbst wenn sie als zusätzliche Vereinbarungen im Mietvertrag geregelt sind.

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Artikel Kauf bricht nicht Miete
Seite 47
30.5.2022
Der Erwerber einer Wohnung tritt auch in Allgemeine Geschäftsbedingungen ein, die er nicht kennt. Landgericht Berlin, Beschluss vom 27. Oktober 2021 - 65 S 125/21
9.12.2022
Mietsicherheit und Bürgschaft
11.7.2022
Beim Betrieb eines Gebäudes entstehen Kosten. Es entstehen laufende Kosten durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks. Diese...
5.2.2024
Störung des Hausfriedens
Eine außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum ist unter anderem dann zulässig, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig so sehr stört, dass der anderen...