Mietvertrag

Keine Kündigung wegen Corona

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 Bild: Adobestock/ akf
Bild: Adobestock/ akf

Das Verwendungsrisiko trägt der Mieter.

(AG Hannover, Urteil vom 28. Juni 2021 – 540 C 2255/21)

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Artikel Keine Kündigung wegen Corona
Seite 43 bis 44
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