05. Oktober 2020, 11:02 Uhr
Die Erkrankung des Mieters ist für diesen kein Kündigungsgrund.
OLG Rostock, Urteil vom 9. Juli 2020 – 3 U 79/19
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Artikel Recht zur fristlosen Kündigung ist nicht abdingbar
Seite 34 bis 35
5.9.2024
Kommentar zum Urteil des Berliner Landgerichts










