Recht zur fristlosen Kündigung ist nicht abdingbar

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Die Erkrankung des Mieters ist für diesen kein Kündigungsgrund.

OLG Rostock, Urteil vom 9. Juli 2020 – 3 U 79/19

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Artikel Recht zur fristlosen Kündigung ist nicht abdingbar
Seite 34 bis 35
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