07. Februar 2023, 09:00 Uhr
Leitsätze des Bearbeiters
1. Auch nach Inkrafttreten der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes zum 1. Dezember 2020 können die gemeinschaftsbezogenen Ansprüche der Erwerber aus den Bauträgerverträgen auf Erfüllung und Nacherfüllung durch Mehrheitsbeschluss an sich gezogen werden – sog. Vergemeinschaftung.
2. Zur Geltendmachung von gemeinschaftsbezogenen Mängelansprüchen durch die Gemeinschaft aus einzelnen Erwerberverträgen bedarf es zwingend der Vergemeinschaftung durch Beschluss.
Weiterlesen mit IVV-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Vergemeinschaftung möglich und notwendig
Seite 48 bis 49
4.3.2024
Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelanschlüsse










