Mietvertrag

Zulässige Formen einer Bürgschaftserklärung

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Die Betriebskostenabrechnung muss nicht die Gesamtkosten nennen, die in einem Wohnkomplex entstehen, der aus mehreren Gebäuden besteht. Bild: Fotolia/Dessauer
Die Betriebskostenabrechnung muss nicht die Gesamtkosten nennen, die in einem Wohnkomplex entstehen, der aus mehreren Gebäuden besteht. Bild: Fotolia/Dessauer

Eine Bürgschaftserklärung, die räumlich getrennt vom eigentlichen Mietvertrag, unterhalb des in sich abgeschlossenen und gesondert zu unterschreibenden Mietvertragstextes, schriftlich in der „Mietvertragsurkunde“ abgegeben wird, kann den gesetzlichen Anforderungen des § 766 BGB genügen.

(Leitsatz des Bearbeiters)

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Artikel Zulässige Formen einer Bürgschaftserklärung
Seite 38 bis 39
9.12.2022
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