Zulässige Formen einer Bürgschaftserklärung
Eine Bürgschaftserklärung, die räumlich getrennt vom eigentlichen Mietvertrag, unterhalb des in sich abgeschlossenen und gesondert zu unterschreibenden Mietvertragstextes, schriftlich in der „Mietvertragsurkunde“ abgegeben wird, kann den gesetzlichen Anforderungen des § 766 BGB genügen.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Weiterlesen mit IVV-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
◂ Heft-Navigation ▸