Hohes Haftungsrisiko beim Trampolin im WEG-Garten

Trampoline für Kinder sind beliebt und in vielen Gärten zu sehen. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist vor dem Aufstellen eines solchen Spielgerätes im gemeinschaftlichen Garten jedoch ein einstimmiger Beschluss aller Eigentümer erforderlich.

FOTO: PIXABAY/PEXELS
FOTO: PIXABAY/PEXELS

"Durch das Aufstellen gehen die Eigentümer ein Haftungsrisiko ein, deshalb müssen alle zustimmen", erklärt die Rechtsanwältin und WiE-Beraterin Sandra Weeger-Elsner mit Verweis auf ein Urteil des Landgerichtes Hamburg, Aktenzeichen 318 S 5/15.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist als Betreiberin des Kinderspielplatzes für dessen Betriebssicherheit verantwortlich. Wenn sich Kinder beim Spiel mit dem Trampolin verletzten, können diese von der Wohnungseigentümergemeinschaft Schadensersatz fordern. "Eine Wohnungseigentümergemeinschaft sollte daher sorgfältig überlegen, ob sie dieses Risiko eingehen will, insbesondere dann, wenn auch noch Dritte Zugang zu der Eigentumsanlage haben", warnt Weeger-Elsner. Sie rät daher dazu, kein solches Gerät aufzustellen. Werde allerdings ein Beschluss ohne die erforderliche Zustimmung aller Eigentümer getroffen und geht kein Eigentümer innerhalb eines Monates gerichtlich gegen den Beschluss vor, wird der Beschluss trotzdem wirksam.

Sogar im Sondernutzungsbereich, den nur ein Eigentümer nutzt, ist eine Zustimmung der anderen Eigentümer vor dem Aufstellen unter Umständen nötig. Denn der Sondernutzungsbereich bleibt Gemeinschaftseigentum, auch wenn den Bereich nur einer der Eigentümer nutzen darf. Welche Regelungen bezüglich der erlaubten Maßnahmen und der erforderlichen Mehrheiten gelten, kann in der Teilungserklärung geregelt sein.

"Die übrigen Eigentümer sollten ihre Zustimmung zum Aufstellen eines Trampolins in jedem Fall ausdrücklich davon abhängig zu machen, dass der Sondernutzungsberechtigte die alleinige Verantwortung und Haftung für jeden übernimmt, der das Trampolin nutzt", so Weeger-Elsner. Und nicht einmal dann sind die übrigen Eigentümer vor Schadensersatzansprüchen dritter Personen wie Kindern von Besuchern absolut sicher, denn die Vereinbarung ist nur im Innenverhältnis zwischen dem Sondernutzungsberechtigten und der Wohnungseigentümergemeinschaft wirksam.

Quelle: Verband Wohnen im Eigentum e.V.

-- -- -- -- -- -- -- -- --

Update gefällig? Regelmäßig stellt die IVV aktuelle Urteile im Webinar vor, kommentiert von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Mietrecht. Nächster Live-Termin: Update Mietrecht − Überblick aktuelle Rechtsprechung und Relevanz für die Verwalterpraxis, am 6. März

Webinar-Aufzeichnung im Shop: IVV Webinar Bauliche Veraenderungen WEG

Weiterführende Links:
www.wohnen-im-eigentum.de

Nach der letzten Europarechtsreform hat das Widerrufsrecht im Mietrecht mehr Bedeutung erhalten. Eine Modernisierungsvereinbarung ist nichts anderes als ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter. Ist der Vermieter ein Kaufmann oder eine Gesellschaft und der Mieter...
Printer Friendly, PDF & Email
8.1.2025
Man wohnt in einem Haus, vermietet die eigene Wohnung, trifft sich einmal im Jahr zur Wohneigentümerversammlung. Meist haben Eigentümer nicht viel mehr gemeinsam, als dieselbe Anschrift. Ein Wohnhaus...
18.12.2023
Gesetze und Verordnungen
Wie immer zum Jahreswechsel treten neue Gesetze und Verordnungen in Kraft. Was für Eigentümer wichtig wird.
29.4.2024
Bundestag beschließt Solarpaket 1
Der Bundestag hat das Solarpaket 1 verabschiedet. Damit soll der Ausbau der Solarstromproduktion in Deutschland beschleunigt und der Betrieb von Photovoltaikanlagen für Wohnungsunternehmen...
18.12.2024
Wohnen im Eigentum informiert
Zum Jahreswechsel treten verschiedene gesetzliche Änderungen in Kraft. Hier gibt es einen Überblick, welche Änderungen für Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) wichtig sind...
31.10.2024
Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum
Vielleicht liegt es daran, dass sich Extremwetter mit Überflutungen häufen: Eine klare Mehrheit privater Immobilienbesitzer hat sich in einer Umfrage des Verbraucherschutzverbands WiE für eine...
28.10.2024
Der 27. Oktober ist „Tag des Einbruchschutzes“
Die anbrechende dunkle Jahreszeit begünstigt Wohnungseinbrecher. Zum „Tag des Einbruchschutzes“ gibt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) Tipps für mehr Schutz vor Einbrüchen.