Nach dem Wohngeldgesetz hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre über die Durchführung des Wohngeldgesetzes und über die Entwicklung der Mieten zu berichten. Der Bericht gibt einen Überblick über die Entwicklung des Wohngeldes und der Mieten für Wohnraum im Zeitraum 2011 bis 2014. Bereits Mitte März 2015 hatte das Bundeskabinett die Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2016 beschlossen. Immerhin beziehen 11 % aller Haushalte diese staatliche Transferleistung.
Von der Wohngeldreform werden nach Aussage von Bundesbauministerin Barbara Hendricks rund 870.000 einkommensschwache Haushalte profitieren. Darunter sind rund 320.000 Haushalte, die durch die Reform neu oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Von diesen werden rund 90.000 Haushalte von der Grundsicherung ins Wohngeld wechseln. Die Wohngeldausgaben von Bund und Ländern werden dadurch 2016 auf rund 1,5 Mrd. Euro steigen. Ein Zwei-Personen-Haushalt erhielt 2012 durchschnittlich 112 € Wohngeld monatlich. Nach der Erhöhung werden es nach Angaben des Bundesbauministerium 186 € sein.
Im Mietenteil wiederholt der Bericht Altbekanntes: In Großstädten und Universitätsstädten kam es im letzten Jahr zu deutlichen Mietsteigerungen bei der Wiedervermietung. Ein höheres Wohngeld und die Mietpreisbremse sind die Gegenmittel der Regierung.
Die Bruttokaltmiete – die Summe aus der Nettokaltmiete und kalten Betriebskosten – betrug 2014 laut Bericht im Bundesdurchschnitt 7,10 € je Quadratmeter und Monat. Bei einer 70-Quadratmeter-Wohnung entspricht dies einer Bruttokaltmiete von knapp 500 €. Die warmen Nebenkosten (Kosten für Heizung und Warmwasser) betrugen 1,50 € je Quadratmeter und Monat.