Versicherungen, Altervorsorge, Recht und Steuern

Gesetzliche Versicherungen
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt für alte und neue Bundesländer einheitlich auf 3.600 monatlich (2007: 3.562,50 Euro).
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt in den alten Ländern auf 5.300 Euro pro Monat (2007: 5.250 Euro). In den neuen Bundesländern sinkt sie auf 4.500 Euro pro Monat (2007: 4.550 Euro).
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Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, sinkt auf 3,3 Prozent (vorher: 4,2 Prozent.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird zum 1. Juli 2008 auf 1,95 Prozent erhöht (bislang: 1,7 Prozent), für Kinderlose auf 2,20 Prozent (bislang 1,95 Prozent). Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte, in Sachsen-Anhalt Arbeitnehmer allein.

Private Altersvorsorge
Wer für eine private Zusatzrente spart, kann 2008 höhere staatliche Prämien und stärkere steuerliche Entlastungen verbuchen:
Riester-Rente: Die Grundzulage für Riester-Verträge erhöht sich auf 154 Euro pro Jahr (vorher: 114 Euro). Pro Kind steuert der Staat e 185 Euro bei (bislang: 138 Euro), für Neugeborene ab Geburtsjahrgang 2008 - 300 Euro. Der höchstmögliche Sonderausgabenabzug liegt bei 2.100 Euro pro Jahr (bislang 1.575 €). Die volle Förderung gibt es nur bei einer Gesamtsparleistung – d.h. inklusive Zulagen – von vier Prozent des Vorjahresbrutto (bislang drei Prozent).
ürup-Rente: Rürup-Sparer können in diesem Jahr Beitragszahlungen bis zum Höchstbetrag von 13.200 Euro als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen (vorher: 12.800 Euro), Verheiratete das Doppelte.

Betriebliche Altersvorsorge
Der Staat belohnt Gehaltseinzahlungen in Betriebsrenten mit dem Verzicht auf Steuern und Sozialabgaben. Seit Jahresbeginn sind Einzahlungen in Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen von bis zu 2.544 Euro steuer- und abgabenfrei (bislang: 2.520 Euro).

Private Versicherungen
Mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz erhalten Kunden mehr Rechte. Danach muss der Versicherer sie nunmehr schon bei Antragstellung über Produkt und Bedingungen informieren. Bei grober Fahrlässigkeit geht der Kunde künftig nicht mehr automatisch völlig leer aus. Weitere Pluspunkte sind z.B. verkürzte Laufzeiten, eingeschränktes Rücktrittsrecht des Versicherers, Prämienerstattung, unmissverständliche Infos über Modellrechnungen in der Lebensversicherung und Beteiligung an den stillen Reserven.
Das neue Versicherungsvertragsrecht gilt seit Jahresbeginn für alle neuen Policen (Abschluss ab 1.1. 2008), für ältere Verträge greift es ab 2009. Einzige Ausnahme: Ältere Lebenspolicen profitieren seit 1. Januar 2008 für die restliche Laufzeit von den neuen Regelungen zur Überschussbeteiligung.

In der privaten Krankenversicherung erwarten Männer in diesem Jahr steigende, Frauen sinkende Beiträge. Grund: Die Unternehmen müssen Kosten für Schwangerschaft und Entbindung gleichmäßig auf alle Versicherten verteilen. 

Ab Jahresmitte
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) tritt zum 1. Juli in Kraft: Damit verlieren Anwälte weitgehend ihr Monopol in der Rechtsberatung. Architekten etwa ist es dann im Rahmen von Planungsleistungen erlaubt, zu baurechtlichen Fragen zu beraten. Autowerkstätten dürfen rund um einen Unfall und Banken zu einem Testament rechtlich beraten. Auch Verbraucherzentralen dürfen weiterhin Rechtsrat erteilen.
Energieausweis: Hausbesitzer müssen neuen Mietern und Eigentümern ab 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Auch Interessenten für einem Miet-, Kauf- oder Pachtvertrag können das verlangen.
Nur noch bis zum 1. Oktober 2008 besteht für Immobilienbesitzer uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen dem teuren Bedarfs- und dem preiswerteren Verbrauchsausweis. Danach sind für einen Großteil aller Wohngebäude die Bedarfsausweise verpflichtend. Für Büro- und Geschäftsgebäude gilt die Wahlfreiheit auch nach der Übergangszeit weiter. Denkmalimmobilien werden komplett von der Energieausweis-Pflicht freigestellt.

In der Warteschleife
Wohngeldnovelle: Das Wohngeldrecht sollte ursprünglich zum 1. Januar 2008 grundlegend zu novelliert werden. Mit dem Inkrafttreten der Novelle wird nun im Laufe dieses Jahres gerechnet.

„Wohn-Riester“:
Künftig soll auch selbstgenutztes Wohneigentum im Rahmen der Altersvorsorge („Wohn-Riester“) gefördert werden. Bis zu 75 Prozent des Gesparten sollen dann für Kauf oder Bau eigener vier Wände verwendet werden können – ohne spätere Rückzahlung. Viele Details zur praktischen Umsetzung sind noch offen. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten, unabhängig, ob es erst im ersten oder zweiten Quartal 2008 verabschiedet wird.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass zu Prozessen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, der Verantwortliche Verfahrensverzeichnis führen muss. Insbesondere bei einer Prüfung durch die Datenschutzbehörden muss der Verantwortliche...

Erbschaftssteuer-Novelle:
Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht, bis Ende 2008 ein BGH-Urteil umzusetzen. Ob die Reform – wie angestrebt - im Frühjahr 2008 wirksam werden kann, erscheint derzeit fraglich. Vorgesehen ist, dass bis zum Inkrafttreten der Neuregelung ein Wahlrecht zwischen bisheriger und künftiger Praxis gilt.
Die Regierungskoalition plant als Ausgleich für die Besteuerung von Immobilien fast nach dem Verkehrswert, die Freibeträge für Ehepartner, Kinder und Enkel deutlich anzuheben. Fernere Verwandte hingegen sollen stärker zur Kasse gebeten werden.
Als Eckpunkte haben die Koalitionspartner folgende Erbschaftssteuer-Freibeträge festgelegt:
Ehegatten: 500.000 Euro (zurzeit 307.000 Euro),
jedes Kind: 400.000 Euro (bisher 205.000 Euro),
Enkel: 200.000 Euro (zurzeit 51.200 Euro).
Für alle Erben: ein zusätzlicher Freibetrag für Hausrat von 41.000 Euro.
Eingetragene Lebenspartnerschaften bekommen wie Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro.
Entfernte Verwandte und Nicht-Verwandte - 20.000 Euro.
Für nahe Verwandte ist außerdem eine Absenkung der Steuersätze vorgesehen.
Bei der Bewertung von vermieteten Wohnimmobilien wird es zudem einen Abschlag von der Bewertungsgrundlage von zehn Prozent geben.

Reform der Pflegeversicherung: Voraussichtlich im Juli kommt auch die Reform der Pflegeversicherung – mit zahlreichen Verbesserungen insbesondere in der ambulanten Versorgung. So werden etwa Pflegegeld und Pflegesachleistung bis 2012 schrittweise angehoben. - Jedoch wird die Umsetzung u.a. von Pflegestützpunkten momentan noch kontrovers diskutiert.

Änderung beim anwaltlichen Gebührenrecht: Voraussichtlich im Juli dieses Jahres soll ein neues Gesetz in Kraft treten, das Vereinbarungen von Erfolgshonoraren mit Rechtsanwälten in Ausnahmefällen möglich macht. Bislang ist das verboten.

Quellen: Bundespresseamt, BMAS, BMJ, Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbraucherzentrale NRW, Deutscher Anwaltverein (DAV), IVD, BHW

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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