Immobilienrecht – Verkäuferhaftung bei dem Verkauf gebrauchter Immobilien
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26. Oktober 2026, 13:18 Uhr
Problemstellung
Der Verkauf gebrauchter Immobilien erfolgt üblicherweise unter Ausschluss einer Gewährleistungshaftung für Sachmängel an dem verkauften Objekt. Oftmals entsteht zwischen dem Verkäufer und Käufer Streit über Mängel, welche der Käufer erst nach der Objektübergabe erkannt hat. Tatsächlich kann auch trotz des vereinbarten Haftungsausschlusses eine Haftung des Verkäufers für Sachmängel an dem verkauften Haus oder Grundstück in Frage kommen.
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Dr. Gerald Kallenborn
Fachanwalt, Geschäftführer, Kallenborn Anwalt
Benoit Spang
Fachanwalt, Kallenborn Anwalt
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Artikel Immobilienrecht – Verkäuferhaftung bei dem Verkauf gebrauchter Immobilien
Seite 46 bis 47








