23. November 2009, 14:50 Uhr
Eine bauliche Veränderung kann auch die Umgestaltung der Grundstücksoberfläche durch Begradigung eines abschüssigen Hanges sein. Wird durch eine solche Maßnahme die Nutzbarkeit erhöht, so kann schon in der Möglichkeit einer intensiveren Nutzung ein Nachteil liegen.
Redaktion (allg.)
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Artikel Hangbegradigung
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