Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz steht vor der Novelle
Zudem soll die Dauer der Förderung angepasst werden: Derzeit liegt diese bei kleinen KWK-Anlagen bei zehn Jahren. Künftig werden die Anlagen mit bis zu 50 Kilowatt Leistung auf 45.000 Vollbenutzungsstunden - das entspricht gut fünf Jahren - begrenzt. Größere Anlagen sollen gar nicht mehr finanziell unterstützt werden. Damit bleibt den Betreibern kaum genügend Zeit, damit sich die Investitionen amortisieren können. Für dezentrale Stromerzeugung für Mieter in Wohnquartieren würde dies das Aus bedeuten. Darauf hat unter anderem auch der GdW hingewiesen.
Demgegenüber steht die Förderung des in einem Blockheizkraftwerk erzeugten Stromes, der dem allgemeinen Netz zugefügt werden soll: Betreiber erhalten hier einen Zuschlag von 8 Cent pro kWh.
Die KWKG-Novelle soll bereits Anfang 2016 umgesetzt werden, vorausgesetzt der Gesetzentwurf geht erfolgreich durch alle Gremien.
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► IVV-Themenschwerpunkt im Heft 09/2015: Wirtschaftliches Heizen.











