Fensteraustausch ist Gemeinschaftsaufgabe

1167
Bild: fabstyle/stock.adobe.com
Bild: fabstyle/stock.adobe.com

Ist in der Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestimmt, dass die Kosten für die Instandhaltung der Fensterscheiben in den Außenfenstern von den jeweiligen Bewohnern zu tragen sind, so sind die Eigentümer nicht verpflichtet, auch den Austausch bzw. die Erneuerung des gesamten Fensters zu bezahlen. Das Gericht urteilte, dass es sich dabei um eine Gemeinschaftsaufgabe handelt.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Fensteraustausch ist Gemeinschaftsaufgabe
26.11.2025
Baumängel
Eine Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung, wonach einzelne Wohnungseigentümer die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung von bestimmten Teilen des Gemeinschaftseigentums im räumlichen...
7.7.2026
1. Eine Vereinbarung, durch die die Erhaltung bestimmter Teile des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Balkone) auf einzelne Wohnungseigentümer übertragen wird, ändert nichts an der Beschlusskompetenz...
21.4.2026
BGH-Urteil schafft neue Ungerechtigkeit
Immer häufiger verschieben Eigentümergemeinschaften Kosten auf einzelne Eigentümer. Möglich macht das ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2024, das Eigentümern eine besonders weitgefasste Beschlusskompetenz...
5.2.2024
München fördert ökologische Mustersiedlung
Im Zuge der Konversion eines vormaligen Kasernengeländes hat die Stadt München ein Teilgebiet für den Bau einer ökologischen Mustersiedlung reserviert.
25.2.2025
Geben und nehmen – Projekt „anders WOHNEN“ in Nürnberg
Allein im Alter? Kinder allein großziehen? – Wie wäre es denn, wenn man sich zusammentut? Genau das hat ein genossenschaftliches Wohnprojekt in Nürnberg gemacht. Die Weichen dafür wurden vor über 17...
18.3.2025
WEG-Recht
Auf Flächen, die innerhalb der Wohneigentümergemeinschaft zum Gemeinschaftseigentum gehören, heißt es besonders rücksichtsvoll zu sein. Ein einschlägiges Urteil stellt klar, dass ein Mitglied auf...