Graffiti

" Beschmieren Graffiti-Sprayer Wände, ohne sie jedoch zu beschäden, oder daß ""eine Reinigung zwangsläufig zur Beschädigung führen muß"", handelt es sich nicht um eine strafbare Sachbeschädigung."

1167
Bild: Paul/stock.adobe.com
Bild: Paul/stock.adobe.com

Aus den Entscheidungsgründen

Das Amtsgericht Tiergarten - Jugendgericht - hat die Angeklagten
der gemeinschaftlichen Sachbeschädigung schuldig gesprochen und
jeden von ihnen angewiesen, zwei Freizeitarbeiten abzuleisten. Mit
ihren nach § 335 Abs. 1 StPO zulässigen Revisionen rügen sie die
Verletzung sachlichen Rechts. Die Rechtsmittel führen zur Aufhebung
des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an
das Amtsgericht.

1. Nach den von dem Amtsgericht getroffenen Feststellungen
besprühte einer der Angeklagten auf einer Wand einer Brücke, über
die eine S-Bahn-Strecke verläuft, mit Farben aus Dosen eine etwa
1 m x 0,5 m umfassende Fläche. Währenddessen beobachtete der zweite
Angeklagte die Umgebung, um den anderen rechtzeitig warnen zu können.

2. Diese Feststellungen tragen den Schuldspruch wegen gemeinschaftlicher
Sachbeschädigung nicht.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 29,
129, 132) reicht eine dem Gestaltungswillen des Eigentümers zuwiderlaufende
Veränderung der äußeren Erscheinung und Form einer Sache für sich
allein grundsätzlich nicht aus, um den Tatbestand der Sachbeschädigung
zu begründen. Vielmehr setzt § 303 StGB in Fällen der vorliegenden
Art, in denen die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit der Sache nicht
beeinträchtigt worden ist, voraus, daß die Substanz der Sache in
einem nach ihrer Größe und ihrem Erhaltungszustand ins Gewicht fallenden
Umfang verletzt oder derart in Mitleidenschaft gezogen worden ist,
daß eine Reinigung zwangsläufig zu einer solchen Beschädigung führen
muß. Von dieser Auffassung ist der Bundesgerichtshof in der in BGHSt
41, 47 veröffentlichten Entscheidung nicht abgerückt. Er hat in
diesem Urteil nicht allgemein das Vorliegen einer Sachbeschädigung
bei Farbsprühaktionen bejaht (so offenbar Tröndle, StGB 48. Aufl.,
§ 303 Rdn. 6 a), sondern ist davon ausgegangen, daß derartige Aktionen
den Tatbestand des § 303 StGB erfüllten können, und hat im übrigen
entschieden, daß Sachbeschädigungen nicht aus dem Kreis der Straftaten
herausfallen, die für § 129 Abs. 1 StGB in Betracht kommen. Der
Senat schließt sich der überzeugend begründeten Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs an (vgl. auch BayObLG StV 1997, 80; OLG Köln
StV 1995, 592).

Dem angefochtenen Urteil ist nicht zu entnehmen, ob hier durch
das Sprühen der Farben die Substanz der Brückenwand beschädigt worden
ist oder ob deren Reinigung zwangsläufig zu einer solchen Beschädigung
führen mußte. Das Urteil teilt weder die Beschaffenheit des Untergrundes
der Wandfläche noch die Art der verwendeten Farben mit. Es muß daher
aufgehoben werden, ohne das es noch eines Eingehend auf die Bedenken
des Angeklagten ... gegen die Beweiswürdigung bedarf.

De Senat verweist die Sache gemäß § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO an eine
andere Abteilung des Amtsgerichts zurück.
 

Software für die kaufmännische Immobilienverwaltung kann heute weit mehr als nur Heiz- und Nebenkosten abzurechnen. Welche Funktionen die Software im Einzelnen bietet, hängt vom jeweiligen Programmkonzept, der Zielgruppe und natürlich vom Preis ab. Diese...

Gericht: KG BERLIN
Aktenzeichen: 1 Ss 173/98

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Graffiti
23.2.2023
Nebenkosten
Bei der lediglich vorbeugenden Reinigung von Wasserrohren handelt es sich nicht um laufende Kosten einer Immobilie. Die Ausgaben dafür können deswegen auch nicht via Betriebskostenabrechnung auf die...
29.11.2021
Graffitischmierereien
Graffiti und Schmierereien an Fassaden verunstalten das Erscheinungsbild von Wohnanlagen. Im Schadensfall herrscht oft Unklarheit: Wer trägt die Kosten für die zeitaufwändige Beseitigung?
1.8.2022
Immobilien-Kaufrecht
Gebrauchte Immobilien werden regelmäßig unter Ausschluss der Sachmängelhaftung – sog. Gewährleistungsausschluss – verkauft. Nach § 444 BGB kann sich der Verkäufer auf einen solchen Haftungsausschluss...
4.9.2023
Wohneigentum
Zwar besitzen Wohnungseigentümer gewisse Freiheiten darüber, was sie in ihrem Gartenanteil aufstellen und was nicht. Aber die Grenze des Erlaubten ist erreicht, wenn es sich dabei um ein riesiges...
28.4.2023
Sanierung in der WEG: Vielen Eigentümern fehlt das Geld
Steigende Energiepreise und verschärfte Gesetzesanforderungen an die Energieeffizienz und CO2-Sparksamkeit von Gebäuden zwingen Wohnungseigentümergemeinschaften zum Handeln. Doch für Eigentümer ohne...
4.3.2024
Steuern
Der Gesetzgeber hat den Erhalt des gemeinsamen Familienraumes im Erbfalle unter besonderen Schutz gestellt. Kinder sind bis zu einer gewissen Wohnfläche von der Zahlung der Erbschaftssteuer auf das...