23. Dezember 2009, 08:40 Uhr
Lässt der Hauseigentümer seine Wohnungen ohne nachvollziehbarem Grund über einen langen Zeitraum leer stehen, kann ihn die Kommune mit einem Zwangsgeld belegen, wenn er die Wohnungen nicht vermietet. Ein Eigentümer hatte seine Häuser über vier Jahre leer stehen lassen, weil er renovieren wollte. Hier liegt der Verdacht nahe, die Gebäude sollten zu Spekulationsobjekten werden, urteilten die Richter.
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