Mit Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes erhöhen sich die monatlichen Wohngeldbeträge und gleichzeitig wird der Kreis der anspruchsberechtigten Haushalte deutlich ausgeweitet. Nicht nur Mieter und Mieterinnen können Wohngeld beantragen, sondern auch Wohnungseigentümer und Hausbesitzer. Die staatliche Hilfe wird durchschnittlich von 190 Euro im Monat auf rund 370 Euro aufgestockt. In der erhöhten Zuwendung steckt auch ein dauerhafter Zuschuss zu den gestiegenen Heizkosten.
Auch sollen mehr Menschen als bisher den Zuschuss bekommen. Zu den bisher rund 618.000 Haushalten werden dann bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen – wenn denn alle Anspruchsberechtigten einen Antrag bei den kommunalen Wohngeldstellen einreichen. „In einigen Kommunen werden sich die Antragszahlen verdreifachen“, erklärte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat.
Wohngeld wird zukünftig für 18 Monate bewilligt
Neu ist darüber hinaus eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums für das Wohngeld von 12 auf 18 Monate. Das heißt, es muss erst ein halbes Jahr später geprüft werden, ob der Anspruch weiterbesteht. Steigt die Miete um zehn Prozent, kann das früher geltend gemacht werden als zuvor. Bislang wird erst ab 15 Prozent Mieterhöhung das Wohngeld erhöht.
Zudem haben der Bund und die Länder die Möglichkeit einer unbürokratischen, schnellen Abschlagszahlung eingeräumt. Das dürfte für viele Antragsteller sehr wichtig sein, da mit langen Wartezeiten zwischen Antragstellung und erster Auszahlung gerechnet werden muss. Die Wohngeldstellen in den Rathäusern dürften vielfach mit der Antragsflut personell und technisch überfordert sein. Beispiel Stadt Dortmund: Der Vorstandsvorsitzende der Spar- und Bauverein Dortmund eG, Franz-Bernd Große-Wilde, berichtete Mitte November auf dem Verbandstag des Hauptverbands der deutschen Wohnungswirtschaft (GdW), die Stadt wolle in der Wohngeldstelle 38 zusätzliche Arbeitskräfte einstellen, habe aber bislang noch nicht eine Stelle besetzen können.
Wohngeldstellen sind personell und technisch schlecht aufgestellt
Anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf für das Wohngeld-Plus erklärte der GdW, die Verabschiedung eines Bundesgesetzes allein helfe den berechtigten Haushalten nicht weiter – es müsse zügig Realität werden. Für die Ausweitung des Wohngeldes seien mehr Prüfungen durch die Wohngeldstellen notwendig, für die eine EDV-technische Unterstützung erforderlich sei. Dafür fehle es derzeit aber an den notwendigen Schnittstellen und Programmen. Gebraucht würden außerdem fachlich geschultes Personal und eine Aufstockung der personellen Kapazitäten.
Notwendig ist eine starke Aufklärungskampagne
Auch der ZIA Zentrale Immobilien Ausschuss forderte, dass die „Wohngeldstellen schleunigst digital aufgestellt werden müssten“. Der Verband sieht zudem ein Grundproblem darin, dass viele Menschen, die berechtigt wären, Wohngeld zu erhalten, dies überhaupt nicht wissen. „Damit die Wohngeldreform wirklich, wie von der Bundesregierung angestrebt, zwei Millionen Haushalte erreicht, muss die Reform unbedingt von einer starken Informationskampagne begleitet werden“, sagte ZIA-Präsident Andreas Mattner. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat darauf hingewiesen, dass schon unter den bisherigen Zuschussbedingungen 600.000 weitere Haushalte Wohngeld beziehen könnten, wenn sie denn einen Antrag bei der kommunalen Wohngeldstelle eingereicht hätten.
Wer darf wie viel Wohngeld erwarten?
Das IW hat ausgerechnet, wer ab Januar 2023 wie viel Wohngeld erwarten darf. Das Wohngeld beinhalte mehrere Bausteine: Für Mieterinnen und Mieter gibt es einen Zuschuss zur Kaltmiete, wer in Eigenheim oder einer Eigentumswohnung lebt, werde bei Zins und Tilgung unterstützt. Wer sehr wenig verdient und sehr hohe Ausgaben fürs Wohnen hat, beispielsweise weil er in einer teuren Großstadt lebt, bekomme die größte Unterstützung, je höher das Einkommen und je geringer die Wohnkosten, desto geringer das Wohngeld. Bisher sei ein Single, der in einer besonders teuren Gegend lebt, wohngeldberechtigt, sobald er weniger als 1.797 Euro brutto verdient. Künftig steige die Grenze auf 2.301 Euro. Für eine vierköpfige Familie in einer teuren Gegend steige die Einkommensgrenze von aktuell 3.697 auf 5.077 Euro. Konkret weißt die Berechnung des IW folgende Zuschüsse aus:
- Ein Rentner in Berlin mit einer monatlichen Rente von 1.259 Euro (brutto) und einer Kaltmiete von 500 Euro erhält 2022 monatlich rund 74 Euro, durch die Reform steigt die Unterstützung 2023 auf 252 Euro – also 178 Euro mehr.
- Eine vierköpfige Familie in München mit einem Einkommen von 2.386 Euro (brutto) und einer Kaltmiete von 1.000 Euro hat bisher Anspruch auf 481 Euro Wohngeld im Monat. Ab Januar 2023 steigt das Wohngeld auf 804 Euro, ein Plus von 323 Euro.
Wissenschaftler des IW bewerten Reform positiv
Die Reform werde das Wohngeldsystem nachhaltig stärken. Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen reiche das Wohngeld dann deutlich in die untere Mittelschicht hinein (Personen zwischen 60 und 80 Prozent des Mittleren Einkommens). Dies ermögliche eine zielgenaue Unterstützung einkommensschwacher Haushalt in Zeiten hoher Inflation und steigender Energiekosten. Der Bund zahlt mit 1,85 Milliarden Euro die Hälfte. Die Länder werden nach dem Beschluss des Bundesrates, wie bisher, die andere Hälfte tragen.
Wie finden Haushalte heraus, ob sie Wohngeld beziehen können?
Eine erste Einschätzung erhalten Bürgerinnen und Bürger durch den Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Der Rechner wurde anlässlich der Gesetzesreform aktualisiert. Wie schon bisher dient der Wohngeldrechner 2023 lediglich der Orientierung. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Wohngeldanspruch kann nur die zuständige Wohngeldbehörde geben. Darüber hinaus arbeite das Ministerium an einer weiteren Verbesserung des Wohngeldrechners. Bis zum Inkrafttreten des Wohngeld Plus-Gesetzes sei vorgesehen, dass mit der Eingabe der jeweiligen Wohnort-Postleitzahl die gültige Mietstufe im Rechner berücksichtigt werde.
Weitere Informationen zum Wohngeld Plus finden Sie hier.
(Red.)