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Die Markteinführung von Smart Meter Gateways beginnt

Es ist ein Meilenstein für die Digitalisierung des Messwesens: Aller Voraussicht nach beginnt die verpflichtende Markteinführung von intelligenten Stromzählern (Smart Meter) Anfang 2020. Voraussetzung für den Start war, dass mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen Smart Meter Gateways (SMGW) am Markt anbieten, die erfolgreich das Zertifizierungsverfahren des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durchlaufen haben.

Intelligente Messsystems (iMSys) sollen zukünftig Verbrauchsdaten sammeln, speichern und für verschiedene Marktakteure aufbereiten. FOTO: Deutsche Telekom AG/ Wolfram Scheible
Intelligente Messsystems (iMSys) sollen zukünftig Verbrauchsdaten sammeln, speichern und für verschiedene Marktakteure aufbereiten. FOTO: Deutsche Telekom AG/ Wolfram Scheible

Ende Oktober 2019 hatte das BSI zwei SMGWs zertifiziert. Am 19. Dezember 2019 folgte das dritte Zertifikat. Für Anfang 2020 werden die Markterklärung des BSI erwartet – damit fällt der Startschuss für die Markteinführung.

Hier kommen die Eckdaten:

Die Umsetzung der EED in nationales Recht muss gemäß EU bis zum 25.Oktober 2020 erfolgen.
Dann können Mieter, bei denen fernauslesbare Geräte verbaut sind, eine vierteljährliche Verbrauchsinformation anfordern. Wird diese vierteljährliche Information nicht ausdrücklich vom Mieter gewünscht, muss er zweimal im Jahr über seinen Verbrauch informiert werden.

Ab dem 1. Januar 2022 besteht die Picht zur monatlichen Verbrauchsinformation in der Heizperiode an alle Mieter mit fernauslesbaren Geräten. Ziel der EED ist es zudem, dass ab dem 1. Januar 2027 alle Geräte fernauslesbar sind, nicht fernauslesbaren Bestandsgeräte müssen bis dahin ausgetauscht sein.

Darüber hinaus hat die EU beschlossen, dass Verbrauchsabrechnungen mehr Informationen sowie grasche Übersichtselemente enthalten müssen. Demnach sollen die tatsächlichen Energiepreise, die Gesamtenergiekosten, CO2-Emissionsdaten, der im Haus genutzte Energiemix, ein klimabereinigter Vergleich zum Vorjahr sowie ein Vergleich zu einem – bisher noch nicht denierten – durchschnittlichen Nutzer angeführt werden.

Diese Artikel lesen Sie in der IVV Ausgabe 02/2020, die am 4. Februar herauskommt:

Die Vorteile von digitalen Zählern

Für wen sind SMGWs verpflichtend?

Abrechnen ist mehr als Mathematik - Wenn die WEG-Gemeinschaft selbst ablesen will

Neue Messgeräte - Häufigere Verbrauchsinformation soll Klimaschutz stärken

Datenschutz und Funkablesung - Entgegnen Sie Mieter-Befürchtungen

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