Ende Oktober 2019 hatte das BSI zwei SMGWs zertifiziert. Am 19. Dezember 2019 folgte das dritte Zertifikat. Für Anfang 2020 werden die Markterklärung des BSI erwartet – damit fällt der Startschuss für die Markteinführung.
Hier kommen die Eckdaten:
Die Umsetzung der EED in nationales Recht muss gemäß EU bis zum 25.Oktober 2020 erfolgen.
Dann können Mieter, bei denen fernauslesbare Geräte verbaut sind, eine vierteljährliche Verbrauchsinformation anfordern. Wird diese vierteljährliche Information nicht ausdrücklich vom Mieter gewünscht, muss er zweimal im Jahr über seinen Verbrauch informiert werden.
Ab dem 1. Januar 2022 besteht die Picht zur monatlichen Verbrauchsinformation in der Heizperiode an alle Mieter mit fernauslesbaren Geräten. Ziel der EED ist es zudem, dass ab dem 1. Januar 2027 alle Geräte fernauslesbar sind, nicht fernauslesbaren Bestandsgeräte müssen bis dahin ausgetauscht sein.
Darüber hinaus hat die EU beschlossen, dass Verbrauchsabrechnungen mehr Informationen sowie grasche Übersichtselemente enthalten müssen. Demnach sollen die tatsächlichen Energiepreise, die Gesamtenergiekosten, CO2-Emissionsdaten, der im Haus genutzte Energiemix, ein klimabereinigter Vergleich zum Vorjahr sowie ein Vergleich zu einem – bisher noch nicht denierten – durchschnittlichen Nutzer angeführt werden.
Diese Artikel lesen Sie in der IVV Ausgabe 02/2020, die am 4. Februar herauskommt:
Die Vorteile von digitalen Zählern
Für wen sind SMGWs verpflichtend?
Abrechnen ist mehr als Mathematik - Wenn die WEG-Gemeinschaft selbst ablesen will
Neue Messgeräte - Häufigere Verbrauchsinformation soll Klimaschutz stärken
Datenschutz und Funkablesung - Entgegnen Sie Mieter-Befürchtungen











