Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Effizienzhaus 55 kommt ohne noch mehr Dämmung

Bundestag und Bundesrat haben unmittelbar vor der parlamentarischen Sommerpause die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Damit kommt für Neubauten ab 2023 der von der Immobilienwirtschaft vehement kritisierte Effizienzstandard 55, allerdings ohne Vorschriften für zusätzliche Wärmedämmung.

Wärmeverluste in gewissen Grenzen lassen sich durch regenerative Heiztechnik mehr als ausgleichen. Foto: Adobestock/Fotoflash
Wärmeverluste in gewissen Grenzen lassen sich durch regenerative Heiztechnik mehr als ausgleichen. Foto: Adobestock/Fotoflash

Beschlossen ist damit, dass CO2-Einsparungen im Gebäudebetrieb nicht länger in erster Linie über die Dämmung der Hülle erreicht werden müssen. Möglich wird es zukünftig auch, verstärkt erneuerbare Energietechniken einzusetzen, um die CO2-Bilanz von Häusern zu verbessern. Die großen Interessenverbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft fühlen sich damit offenbar von der Politik verstanden wie selten. Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, zeigte sich zufrieden mit der Novelle, unter anderem weil durch den Verzicht auf immer mehr Dämmmaterial Ressourcen geschont würden und der „Blick auf die wesentlich wichtigere Erzeugung CO2-armer Energie gelenkt“ werde. Auch Ansätze für recycling- und kreislaufgerechtes Bauen würden so nicht gehemmt.

„Es ist gut, dass der U-Wert-Olympiade ein Ende gesetzt wurde“

Die Technologieoffenheit des neuen GEGs wird auch vom Zentralen Immobilienausschuss ZIA hervorgehoben. „Dass die Abgeordneten bei der Erhöhung des GEG-Standards auf weitere Verschärfungen der Dämm-Vorschriften verzichtet haben, bedeutet einen echten Fortschritt für bezahlbaren Klimaschutz bei Gebäuden“, kommentiert ZIA-Präsident Andreas Mattner die Entscheidung. Auf die gleiche Weise äußerte sich auch der Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Dirk Salewski: „Es ist gut, dass die Regierungskoalition endlich den notwendigen Paradigmenwechsel vollzogen und der U-Wert-Olympiade ein Ende gesetzt hat“.

Hoher Ressourcen-Einsatz, kein ökologischer Nutzen

Im ursprünglichen Gesetzentwurf aus dem Klimaschutzministerium unter Robert Habeck war eine weitere Verschärfung der Dämmvorschriften vorgesehen. Die Einführung des EH-55-Neubaustandards (maximal 55 Prozent Energieverbrauch eines Referenzgebäudes) zum 1. Januar 2023 als Zwischenschritt bis zur Einführung des EH-40 Standards im Jahr 2025 war von Anfang an umstritten. Das zeigte sich auch in einer Expertenanhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie Ende Mai.

Maria Hill vom ZIA machte in der Anhörung deutlich, dass eine EH-55-Verschärfung sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch „nicht der richtige Weg“ sei. Noch mehr Dämmen als im geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) führe nur noch zu geringen theoretischen Einsparungen beim Heizwärmebedarf. Der damit verbundene Ressourcenverbrauch führe gar zu einer Zunahme des CO2-Ausstoßes, sagte Hill. Auch der Idee der Kreislaufwirtschaft werde man durch klebende Wärmedämmungen nicht gerecht. Nach Berechnungen des ZIA führe die Erhöhung des alten GEG-Standards auf ein EH-55-Niveau lediglich zu einer CO2-Reduktion von rund 0,5 Millionen Tonnen pro Jahr. Demgegenüber stünden zusätzliche Kosten von rund 430 Millionen Euro jährlich für Bürger und Wirtschaft. Dies stehe in keinem angemessenen Verhältnis zueinander, befand Hill.

Ingrid Vogler vom GdW sagte im Ausschuss gar voraus, „dass im Segment des bezahlbaren Wohnraums der Neubau einbricht“.

Ein EH-55 oder EH-40 Gebäude habe keinen signifikant geringeren tatsächlichen Energieverbrauch als die aktuelle Mindestanforderung eines EH-75, befand Dietmar Walberg von der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen. Eine „Überoptimierung“ von Neubauten sei weder wirtschaftlich noch klimaschutztechnisch sinnvoll. Weitere Anforderungen gefährdeten zudem die Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Walberg sprach sich dafür aus, die Potenziale der erneuerbaren Energien und lokalen Nah- und Fernwärmelösungen verstärkt auszuschöpfen. Im Fokus des Ordnungsrechts müssten technologieoffene CO2-Einsparungen liegen. So scheint es nun tatsächlich zu kommen. (Red.)

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