Der Gesetzentwurf sieht eine nach Haushaltsgröße gestaffelte CO2-Bepreisung vor. Die Entlastung durch eine CO2-Komponente wird mit 0,30 Euro je Quadratmeter Richtfläche pro Monat angesetzt. Für einen Zweifamilienhaushalt führt das voraussichtlich zu einer durchschnittlichen Erhöhung des Wohngeldes um rund 12 Euro im Monat, das sind 144 Euro pro Jahr. Insgesamt soll das Wohngeldvolumen damit um 10 Prozent erhöht werden.
Warmmieten werden steigen
Die Finanzierung und die Refinanzierung der notwendigen Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung bleiben dabei aber weiterhin völlig ungeklärt. Viele Mieter haben bereits jetzt eine Wohnkostenbelastung von über 30 oder gar 40 Prozent ihres Nettohaushaltseinkommens. Und zusätzliche energetische Modernisierungsmaßnahmen werden auch bei einer CO2-Bepreisung dazu führen, dass die zur Refinanzierung nötige Mieterhöhung größer ist als die mögliche Energiekosteneinsparung bei den Mietern. Die Warmmieten steigen also weiter. Hier würde eine Klimakomponente im Wohngeld ansetzen. Sie ermöglicht die energetische Modernisierung von Gebäuden, in denen Haushalte mit niedrigen Einkommen wohnen, ohne diese zu überlasten.
Bedeutung des Wohngeldes als sozial- und wohnungspolitisches Instrument
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW dazu: "Um eine sozialverträgliche Umsetzung der Energiewende insbesondere für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen zu ermöglichen, muss der Bund nun ein inhaltlich und finanziell mit den Ländern abgestimmtes Modell einer Klimakomponente vorlegen."
Angesichts anhaltender Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wies GdW-Chef Gedaschko erneut auf die hohe Bedeutung des Wohngeldes als sozial- und wohnungspolitisches Instrument hin. Mieter in Zahlungsschwierigkeiten sollten ihren möglichen Anspruch auf Wohngeld unbedingt bei der an ihrem Wohnort zuständigen Behörde klären. Der Bund hat hier kürzlich einen deutlich erleichterten Zugang zum Wohngeld auf den Weg gebracht.
Quelle: GdW