Drittes Entlastungspaket gegen steigende Energiepreise

Einmalige Heizkostenhilfe und höheres Wohngeld

Die Bundesregierung hat das dritte Entlastungspaket gegen die steigenden Energiepreise verabschiedet. Die Maßnahmen werden den Staat vermutlich 65 Milliarden Euro Kosten. Ein großer Teil des Geldes soll die Betriebskosten für das Wohnen dämpfen.

22 Stunden hat der Koalitionsausschuss aus SPD, Grünen und FDP im Kanzleramt das dritte Entlastungspaket geschnürt. Foto: Adobestock/Wolfgang Jargstorff
22 Stunden hat der Koalitionsausschuss aus SPD, Grünen und FDP im Kanzleramt das dritte Entlastungspaket geschnürt. Foto: Adobestock/Wolfgang Jargstorff

Finanziert werden sollen die Hilfen für die Bürger unter anderem durch die Abschöpfung der sogenannten „Zufallsgewinne“ bei den Stromerzeugern. Stromerzeuger haben für viele ihrer Kraftwerke weitgehend gleichbleibende Produktionskosten. Trotzdem erhalten sie aufgrund des sogenannten Strommarktdesigns für ihren günstig produzierten Strom den aktuell sehr hohen Marktpreis. Die hohen Gaspreise treiben auch die Strompreise. Denn der jeweils höchste erzielbare Preis bestimmt den Preis für alle Erzeugungsarten. Dadurch fallen bei vielen Energieunternehmen derzeit erhebliche Mehreinnahmen als „Zufallsgewinne“ an. Im Beschlusspapier des Koalitionsausschusses heißt es dazu: „Die für die Soziale Marktwirtschaft wichtige Balance zwischen Chancen und Risiken stimmt hier nicht mehr.“

Diese Hilfen sollen die hohen Wohnkosten abfedern

Einmalige Heizkostenhilfe im Herbst: Die Bezieher von Wohngeld erhalten für die Heizperiode September bis Dezember 2022 einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Er beträgt einmalig 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt, 540 Euro für zwei Personen und für jede weitere Person zusätzlich 100 Euro.

Erhöhung und Ausweitung des Wohngeldes: Zum 1. Januar 2023 wird das Wohngeld erhöht. Es wird eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten, um die steigenden Energiepreise stärker abzufedern. Zudem wird der Kreis der Wohngeldberechtigten von derzeit 600.000 auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert. Nach Auskunft des Bundesbauministeriums seien 40 Prozent der Wohngeldbeziehenden Familien (insbesondere Alleinerziehende), 48 Prozent seien Rentner-Haushalte.

Energiepauschale für Rentner und Studenten: Bei den ersten zwei Entlastungspaketen waren Rentner und Studenten leer ausgegangen, während Erwerbstätige mit dem September-Gehalt eine einmalige Energiekostenpauschale von 300 Euro brutto erhalten haben. Nun wird diese einmalige Energiepauschale von 300 Euro auch an Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt. Studenten erhalten die gleiche Leistung in Höhe von 200 Euro.

Einführung einer Strompreisbremse: Privathaushalte sollen durch eine Strompreisbremse vor finanzieller Überlastung geschützt werden. Diese Kostenbremse wird für den Basisverbrauch eingeführt. Den Privathaushalten kann so eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden. Neben der Entlastung bleibe gleichzeitig ein Anreiz zum Energiesparen.

Entlastung beim CO2-Preis: Die bisher zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Damit verschieben sich auch die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr.

Absenkung der Umsatzsteuer auf Gas: Als Ausgleich für die Gasumlage wird die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt.

Keine Strom- und Gassperren: Wenn Haushalte ihre Strom- und Gasrechnungen nicht mehr bezahlen können, dürfen die Versorger die Energiezufuhr nicht absperren. Versorgungssperren sollen durch „Abwendungsvereinbarungen verhindert werden“, heißt es im Beschluss der Bundesregierung.

Liquiditätshilfen für Wohnungsunternehmen

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) betonte in einer eigenen Stellungnahme zum Entlastungspaket, dass sie die Sorgen der Wohnungswirtschaft vor Insolvenzen eingebracht habe. „Bei manchen Unternehmen“, so die Ministerin, „reicht das Geld, das für die Wärmeversorgung der einzelnen Wohnungen vorgestreckt werden muss, für gerade mal fünf Monate.“

Um die kommunalen und sozialen Wohnungsunternehmen bei steigenden Energiekosten zu unterstützen, wird zum einen die befristete Förderung von Betriebsmitteln im KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Private Wohnungsunternehmen können darüber hinaus die regulären ERP-/KfW-Förderkreditprogramme und bei vorübergehenden Liquiditätsengpässen außerdem die regulären Bürgschaftsprogramme von Bund und Ländern zur Liquiditätssicherung in Anspruch nehmen.

GdW sieht die Gefahr sozialer Verwerfungen abgewendet

Auf die Gefahr von Insolvenzen von sozial orientierten Wohnungsunternehmen hatte im Vorfeld der Koalitionsbeschlüsse der GdW das Bundesbauministerium hingewiesen. GdW-Präsident Axel Gedaschko schloss aus der jüngsten Umfrage unter Mitgliedsunternehmen, dass 38 Prozent der Wohnungsunternehmen die Gaspreissteigerungen nicht aus eigener Liquidität bewältigen könnten und daher staatliche Hilfe bräuchten. Existenzbedrohend könne die Situation für 22 Prozent der sozial orientierten Wohnungsunternehmen in ganz Deutschland werden. In einigen Regionen Deutschlands werde mit Heizkostensteigerungen von 200 bis 300 Prozent gerechnet. Wohnungsunternehmen sowie ihre Mieter im ländlichen Raum träfen die Preissprünge besonders hart. Für eine Durchschnittswohnung mit 60 Quadratmetern müssten die Wohnungsunternehmen jetzt schon mit teilweise über 1.600 Euro voraussichtlicher Jahreskosten bei den Energieversorgern in Vorleistung gehen.

In einer ersten Stellungnahme zeigte sich GdW-Präsident Gedaschko insgesamt zufrieden. „Mit dem dritten Entlastungspaket dürfte es gelingen, die größten ansonsten zu befürchtenden sozialen Verwerfungen zu verhindern und so letztlich auch den Zusammenhalt in schwierigen Zeiten zu wahren.“ Allerdings mahnte Gedaschko, die Einzelheiten und Konditionen für die Ausweitung des Empfängerkreises beim Wohngeld sowie für die Liquiditätshilfen für Wohnungsunternehmen zügig konkret auszuformulieren. Vieles sei noch „nebulös“.

Haus & Grund lobt wirksame Entlastung für Mieter

Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund; Kai Warnecke, begrüßt die Verbesserungen beim Wohngeld mit dem Heizkostenzuschuss sowie die Ausweitung des Berechtigtenkreises. „Hier wird gezielt jenen geholfen, die sonst in den kommenden Monaten noch größere Probleme hätten, ihre Heizkosten zu zahlen“, sagte Warnecke. Zudem kämen diese Verbesserungen sowohl betroffenen Mietern als auch – über den Lastenzuschuss – betroffenen Haus- und Wohnungseigentümern zugute. (Red.)

[15.09.2022]

Horrende Energiepreise belasten Mieter:innen und Vermieter:innen

Gaspreisdeckel jetzt!

Angesichts der enorm gestiegenen Energiepreise mahnt der GdW, es sei "fünf nach zwölf". Die Bundesregierung müsse sofort handeln und einen Gaspreisdeckel einführen.

Allein zwischen Januar und Juli 2022 mussten die deutschen Haushalte im Schnitt 850 Euro mehr für Energie ausgeben als im gesamten Jahr 2021. Und das, bevor die nächste Heizperiode überhaupt angefangen hat. Die gestiegenen Kosten würden Mieter:innen enorm belasten, aber auch Wohnungsunternehmen könnten in die Schieflage geraten. Denn: Vemieter müssten die Energiekosten ja zunächst vorfinanzieren.

 

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